Eigenbeteiligung / Nutzungsentgelt bei Firmenwagen in EkSt angeben

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt.
    Eine Antwort zu genau diesem Sachverhalt gibt es im Forum noch nicht.


    - Aktuell
    habe ich einen Firmenwagen (LP: 38.500,- €) welchen ich auch privat nutzen
    kann/darf.
    - Tankkarten,
    Kundendienst, Reifen usw. werden vom Arbeitgeber übernommen und bezahlt.
    - Als
    Kostenbeteiligung werden mir hierfür 1% vom Listenpreis sprich 385,- € vom NETTOGEHALT abgezogen!
    - Als
    Geldwerten Vorteil versteuere ich nur die tatsächlichen monatlichen Fahrten ins
    Büro (ca. 10 pro Monat..wird mtl. an die Lohnbuchhaltung gemeldet)


    Als Werbungkosten trage ich in WISO die Fahrten
    in das Büro ein. Aber wo trage ich die 385,- € netto Kostenbeteiligung ein?
    (Als GWV werden ja nur die Fahrten in das Büro berücksichtigt)


    Vielen Dank
    Cersi

    • Offizieller Beitrag

    Aber wo trage ich die 385,- € netto Kostenbeteiligung ein?

    Nirgends, da es sich um die ganz normale 1%-Versteuerung des BLP handelt.


    Eine etwas andere Formatierung Deines Posts wäre übrigens nett, da es sich so sehr schlecht lesen lässt.

  • Die ganz normale 1% Versteuerung wäre aber, dass ich 1% vom LP als Geldwerten vorteil versteuere (Also 385€ versteuere), was ich aber nicht mache, da ich 1% vom LP also 385,- € vom Nettogehalt als Nutzungsentgelt vom Arbeitgeber abgezogen bekomme?????

    • Offizieller Beitrag

    Da die 385€ bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohnes diesem hinzugerechnet werden, müssen sie rechnerisch bei der Berechnung des Nettolohnes ja wieder abgezogen werden, damit Du nicht auf einmal neben dem zu Privatzwecken nutzbaren Fahrzeug auch noch 385€ mehr netto ausgezahlt bekommst. Wurde hier im Forum aber auch schon mehrfach so besprochen.

  • Dann wurde mein Sachverhalt nicht korrekt verstanden. Es ist ja eben wie gesagt nicht wie bereits im Forum beschrieben.


    Es wird nicht hinzugerechnet und wieder abgezogen um den
    Geldwerten Vorteil zu ermitteln. Diese Standardmethode ist mir auch aus der
    Vergangenheit geläufig.


    Bei meinem jetzigen Arbeitgeber ist es so, dass KEIN
    Geldwerder Vorteil bei den 1% versteuert wird….ES WERDEN MIR NUR NETTO 385,- € vom Gehalt als
    KOSTENBETEILIGUNG zum Fahrzeug abgezogen….. (Die 1% hat der Arbeitgeber festgelegt!)


    Als Geldwerten Vorteil versteuere ich NUR die tatsächlichen
    Fahrten ins Büro!
    Deshalb meine Frage wo die KOSTENBETEILIGUNG (Nicht Geldwerter Vorteil) in WISO eingetragen wird?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn wirklich eine "echte" Kostenbeteiligung vorliegt, was ich nach den bisherigen Sachverhaltsschilderungen immer noch nicht als gegeben ansehe, dann müsste der AG den im Rahmen der Lohnversteuerung berücksichtigen. Auch diesen Sachverhalt haben wir im Forum schon mehrfach besprochen.


    Und noch einmal. Wenn Du für die Abgrenzung der Privatfahrten nicht die Fahrtenbuch-Methode anwendest, dann ist zwingend die 1%-Regelung = 1% v. BLP 38.500€ = 385€ monatlich anzuwenden. Daneben käme dann grundsätzlich zusätzlich die 0,03%-Methode zur Anwendung, die Du dann aber wohl durch geeignete Aufzeichnungen zulässig auf die tatsächlichen Fahrten Whg./ASt begrenzt. Dieses hat aber nichts mit den Privatfahrten und dem entsprechenden geldwerten Vorteil daraus zu tun. Wenn Du da kein ordnungsgemäßes (!) Fahrtenbuch führst, ist zwingend die 1%-Regelung anzuwenden. Und wenn es der AG nicht macht, dann ist das m.E. falsch. Dann solltest Du das im eigenen Interesse mit ihm bzw. seinem Buchhalter/Steuerberater mal abklären.


    Das Schreiben in Großbuchstaben im Forum würde ich unterlassen, das dieses nach den Forenregeln Schreien bedeutet und im Allgemeinen die weitere Hilfsbereitschaft der anderen Forenuser sehr eingrenzt.

  • Vielen Dank für die Antworten. Ich werde dann mal weiter forschen. Eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass mein Arbeitgeber dies falsch macht (Es sind um die 1000 Mitarbeiter). Leider ist auf meiner Gehatsabrechnung wirklich kein GWV der 1% zu entnehmen und Farhtenbuch muss ich auch nicht führen... angeblich ist diese art der Mitarbeiterbeteiligung (direkt vom Nettogehalt 1% abziehen und keinen GWV angeben/versteuern erlaubt) Werde hier wohl einen Steuerberater hinzuziehen müssen.


    Vielen Dank

  • Hallo zusammen,


    der AG macht es nicht falsch. cersi muss ja die 1% tatsächlich zahlen, daher der Abzug vom Nettogehalt, aber gerade keine Lohnversteuerung, also auch keine Hinzurechnung zum Bruttogehalt. Diese Lösung ist erlaubt (wird z.B. auch bei einem sehr großen Dax-Unternehmen so gehandhabt).


    babuschka

    • Offizieller Beitrag

    Diese Lösung ist erlaubt ...

    Fundstelle? Ich möchte mich ja auch gerne weiterbilden. Und nur mit Fundstellen geht dies, da man ja nicht alles so ohne weiteres findet.


    Ich kenne es aktuell nur so, dass Zuzahlungen beim Lohnsteuerabzug den zu versteuernden geldwerten Vorteil entsprechend mindern. Und da sind 385€ abzgl. 385€ aben 0€. Womit aber defacto die 1%-Regelung angewendet wird.


    Für den TE bleibt es dann auch in diesem Fall aber eben doch dabei, dass in die ESt-Erklärung nichts einzutragen ist.

  • Zitat von »babuschka«




    Diese Lösung ist erlaubt ...
    Fundstelle? Ich möchte mich ja auch gerne weiterbilden. Und nur mit Fundstellen geht dies, da man ja nicht alles so ohne weiteres findet.

    Fundstelle muss ich suchen - ich weiß nur, dass es geht. Bei mir wurde dies ja auch (und wird noch) so gehandhabt. Ich meine, es steht in den Lohnsteuerrichtlinien ...

    Ich kenne es aktuell nur so, dass Zuzahlungen beim Lohnsteuerabzug den zu versteuernden geldwerten Vorteil entsprechend mindern. Und da sind 385€ abzgl. 385€ aben 0€. Womit aber defacto die 1%-Regelung angewendet wird.

    Dies ist doch die Regelung - ihm wurde wegen des Abzugs der 1% kein geldwerter Vorteil mehr versteuert. Dass dies nicht in der Abrechnung explizit enthalten ist, ist eine Frage des jeweiligen Gehaltsprogramms ...

    Für den TE bleibt es dann auch in diesem Fall aber eben doch dabei, dass in die ESt-Erklärung nichts einzutragen ist.

    Da hast du natürlich Recht - eintragen kann er dies nicht. Eigene Kosten sind nicht absetzbar (über die Regelungen für Fahrten Wohnung-Arbeitsstelle und Dienstreisen hinaus), also können auch geldwerte Vorteile, die eigene Kosten ja nachbilden sollen, nicht angesetzt werden.
    Ich hatte cersi nur darauf hingewiesen, dass in seiner Abrechnung alles richtig läuft, da er dies ja angezweifelt hat.
    ergo: wir stimmen überein, haben es nur anders gesagt

  • Hallo ich habe ein ähnliches Problem.

    Ich habe nur diesen alten Post gefunden und hoffe das mir hier jemand helfen kann.


    Ich habe seit Mitte des Jahres einen neuen Arbeitgeber und der macht es genauso wie oben beschrieben.

    Ich habe einen Dienstwagen, der nicht versteuert wird, sondern ich bezahle monatlich 1% des Bruttolistenpreis netto von meinem Gehalt.

    Es wird nicht der BLP auf mein Gehalt hinzugezählt, versteuert und dann wieder abgezogen.

    Es steht lediglich ein Zusatz in der Entgeltabrechnung" KFZ Gestellung 300,-€"

    Da ich keine "Erste Tätigkeitstätte" habe versteuere ich auch keine Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

    Laut dem BFH Urteil kann man dieses Nutzungsentgelt nun steuerlich geltent machen. Aber wo????

    Hier im Forum habe ich diesen Link


    https://www.buhl.de/wiso-softw…A0estg-nwb-datenbank-pdf/


    gefunden der dies in Gestellung von KFZ Absatz 4 Satz


    Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber oder auf dessen Weisung an einen Dritten zur Erfüllung einer Verpflichtung des Arbeitgebers (abgekürzter
    Zahlungsweg)
    für die außerdienstliche Nutzung (Nutzung zu privaten Fahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
    und zu Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung)
    des Kraftfahrzeugs ein
    Nutzungsentgelt ,mindert dies den Nutzungswert.

    Danke für Eure Antworten


    Daniel

    • Offizieller Beitrag

    Es steht lediglich ein Zusatz in der Entgeltabrechnung" KFZ Gestellung 300,-€"


    Da ich keine "Erste Tätigkeitstätte" habe versteuere ich auch keine Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

    Laut dem BFH Urteil kann man dieses Nutzungsentgelt nun steuerlich geltent machen. Aber wo????

    Nirgends, da Dein AG dieses offensichtlich schon berücksichtigt hat. Wobei dann der Bruttolistenpreis Deines Firmenwagens 30.000€ sein sollte. Ist der tatsächliche Bruttolistenpreis des Fahrzeugs höher, macht er m.E. etwas falsch und haftet da ggf. bei einer möglichen Lohnsteuer-Außenprüfung für.


    https://www.buhl.de/wiso-softw…rch/&q=Regelung+Zuzahlung

    • Offizieller Beitrag

    Ich tippe eher darauf, dass Dein AG die 1% des BLP mtl. lohnversteuert. Dass der Betrag dann vom Netto nach Steuer+Soz.Vers. wieder abgezogen wird ist ja ganz klar, weil Dir dieser Betrag (geldwerte Vorteil) nicht nochmals ausgezahlt werden darf/kann (hast ihn ja schon in Form des geldwerten Vorteils bekommen). Du solltest Dir Deinen Vertrag und Deine Lohnabrechnungen wirklich noch einmal genauer anschauen.