Hallo zusammen,
auf der Suche nach Beantwortung meiner Frage bin ich endlich hier gelandet. Warum einfach, wenns auch schwer geht !
Meine Frage ist die folgende:
Wenn ich in meiner Tätigkeit Bonuskarten an meine Kunden verteile und diese nach Vollständigkeit der Stempel einlöse, wie kann ich diesen hmh,ja, Verlust dann in der EÜR eintragen? Ist das unentgeldliche Wertabgabe?
Ich hoffe eine Antwort zu bekommen, denn selbst das Finanzamt konnte mir nicht wirklich weiterhelfen.
Gruss die Plotterhexe