Aushilfskraft nur einmal/oder mehrere Jobs

  • Hallo wer kann mir sagen ob man einen Aushilfskraft-Job nach (€ 320.- früher 640.-) mehrmals voll tätigen kann? Oder muss man bei einem zweiten A-Job auch den ersten als Teilzeitsbeschäftigung anmelden?
    Werner

  • Durch die Anmeldepflicht zur Sozialversicherung bei den 'Pauschallohn-Jobs' und die lohnsteuerlichen Änderungen stellt sich das heutzutage so dar:
    Grundsätzlich kann nur ein solches 'Nebenarbeitsverhältnis' voll ausgeschöpft werden, bzw. so viele einzelne, dass die entsprechenden Freigrenzen jeweils einzeln nicht überschritten werden.
    Klartext:
    5 x 65,- € oder 1 x 325,- € oder alles dazwischen
    JEDEM Arbeitgeber müssen ale anderen solchen Jobs gemeldet werden (die meisten lassen sich schriftlich bestätigen, dass entweder keiner oder welche solcher Jobs ausgeübt werden)
    Die letzte Vorgabe ist wegen der Vorschriften im Sozialversicherungsrecht notwendig geworden [Stichwort: Anrechnungen](eine ausführlichere Erklärung sprengt jedoch hier den Rahmen)


    WICHTIGER Hinweis: Dies Auskunft stellt keine rechtsberatung im Sinne der einschlägigen Vorschriften dar, die Informationen lassen sich bei jeder Krankenkasse erfragen.