Fahrtkosten zum Arbeitsplatz

  • Hallo Zusammen,


    ich habe tägliche Fahrten zum Arbeitsplatz von km 145 einfach. Die Zugverbindung dorthin würde 3 Stunden einfach benötigen. Deshalb habe ich ir einen alten PKW zugelegt mit dem ich zur Arbeit fahre. Das Finanzamt fordert jetzt von mir einen Nachweis über den Anfangskilometerstand und dem Stand vom Dezember 2001. Den Anfangskilometerstand kann ich durch den Kaufvertrag sicherstellen. Aber den Stand vom Dezember 2001 nicht. Welche Möglichkeit gibt es die Fahrten zu beweisen.


    Vilen Dank.


    Gruss Robert

  • Die Entfernungspauschale ist der Höhe nach begrenzt auf einen Jahresbetrag von 10.000 DM / 5.112 EUR.
    Für Sie als Fernpendler, der mit seinem eigenen Fahrzeug zur Arbeit fährt, bedeutet dieser Betrag keinen Höchstbetrag, sondern eine Nachweisgrenze. Sie müssen also, die entsprechende Fahrleistung - nicht jedoch die Kosten (!) - nachweisen oder zumindest glaubhaft machen.
    Dazu eignen sich Tankquittungen und Inspektions-rechnungen sowie die Dokumentation des Km-Tachostandes zu Beginn und am Ende des Jahres.
    Tipp: Zum Jahresbeginn/-Ende den Tachostand aufschreiben und von einem Tankwart schriftlich bestätigen lassen und vor allem Belege sammeln.


    Gruß Manfred

  • Innerhalb einer Kaserne wurde meine Dienststelle (Gebäude mit Büro`s) 1,2 km von dem Hauptgeschäfts-gebäude entfernt eingerichtet. Ich muß aber z.T. mehrmals täglich in das Hauptgeschäftsgebäude zu Besprechungen oder anderen Dienstleistungen. Um beweglicher und schneller zu sein, lege ich diese Entfernung mit dem eigenen Wagen zurück. Kann ich diese Fahrten irgendwie geltend machen?


    Vielen Dank für die Bemühungen im voraus