Hallo,
ich habe
eine Frage. Ich versuche mich durch die Wiso-steuer durchzukämpfen und
verzweifle nun gerade an den Beiträgen für die Bayerische Versorgungskammer.
Ich bin im
Theater tätig und wurde vom Arbeitgeber bei der bayerischen Versorgungskammer
angemeldet.
Hier bezahle
ich im Monat einen Arbeitnehmer-Anteil. >>> Auf der Abrechnung steht:
Zusatzversorgung AN-Anteil individuell versteuert.
Dieser von
mir gezahlte Beitrag ist jeden Monat verschieden aufgrund von
Doppelvorstellungen usw.)
In diese
Versicherung musste ich im Monat immer Arbeitnehmeranteile einzahlen, die ich
nun, so wurde es mir von der Versicherung mitgeteilt bei der Steuererklärung
angeben kann.
Mir wurde
gesagt, dass diese Angaben in die Anlage Vorsorgeaufwendungen hineinkommen.
Und weiter,
so teilte mir eine Mitarbeiterin der Versorgungskammer mit, gehört das mit zur Riester-Rente.
Ist das
wirklich so?
Nun bin ich
bei der Wiso-Steuer bei Rentenversicherungen und andere
Altersvorsorgeaufwendungen angekommen.
Ich gehe nun
zu Altersvorsorgebeiträge (Riester-Rente).
Nun habe ich
den 1. Punkt mit JA angekreuzt.
Muss ich nun
zu gezahlte
Beiträge und Tilgungsleistungen gehen?
Wenn ich
hier nun alle eingezahlten Beiträge für alle 12 Monate eingebe, dann habe ich
zum Schluss 12 Riester-Verträge. Aber ich habe gar keine
Riester-Verträge!
Oder kann
ich auch einfach den Gesamtbetrag für die 12 Monate angeben und in eine Zeile
schreiben?
Leider weiß
ich auch nicht was ich bei Anbieternummer, Zertifizierungsnummer,
Vertragsnummer und bei Tilgungsleistungen angeben
muss, da im meinem Jahresnachweis diese ganzen Angaben nicht drin stehen. In
meinem Nachweis gibt es alle 12 Monate einzeln aufgelistet mit:
- Betragspflichtiges
Entgelt in Euro, - Beitrag in
Euro (damit ich auf meinen Anteil komme, muss die Summe noch halbiert werden,
da das die Gesamtsumme von Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil ist) und
die - Beitragszeit.(in
Monaten)
Das ist
alles was dazu angegeben ist.
Zuletzt wird
gefragt Haben sie die Daten des Vertrags gegenüber dem Vorjahr geändert.
Hier muss
ich dann wohl JA ankreuzen, da ich zwar im letzten Jahr eine Steuererklärung
gemacht habe, jedoch die
Zusatzversorgung nicht angegeben habe.
Kann bitte
jemand helfen.
Kennt sich
irgendjemand aus.
Ich bin
gerade am Verzweifeln wegen dieser Sache.
Danke
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hier noch
ein kurzer Auszug aus dem Informationsblatt der Versorgungskammer:
Versorgungsanstalt
der deutschen Bühnen
bayerische
Versorgungskammer
Informationsblatt
zur steuerlichen Förderung der Versicherung bei der
Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen - VddB -
Ihre Versicherung bei der VddB ist eine
kapitalgedeckte zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits- und
Hinterbliebenenversorgung. Sie wird in der Pflichtversicherung zur Hälfte durch
den Arbeitgeber finanziert. Die Satzung der VddB ist auf Grund der
Selbstverwaltung der VddB auf Ihre Bedürfnisse und Risiken als Bühnenkünstler
zugeschnitten. Zu diesen Vorzü- gen eröffnet die Versicherung bei der VddB
verschiedene Möglichkeiten der steuerlichen Förderung im Rahmen des
Einkommensteuergesetzes (EStG).
Förderung
Ihrer Beiträge (Arbeitnehmeranteile) nach dem Altersvermögensgesetz (§§ 10a und
82 ff EStG); Riester – Förderung
Die VddB gilt steuerrechtlich als
Pensionskasse im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Somit erfüllt die
Versicherung bei der VddB die für die Riester-Förderung erforderlichen
gesetzlichen Voraussetzungen. Ihre Arbeitnehmeranteile an den Pflichtbeiträgen
und ggf. auch Ihre freiwilligen Weiterversicherungsbeiträge sind förderfähige
Altersvorsorgebeiträge.
Bei der VddB können Sie die
Riester-Förderung in Anspruch nehmen,
ü
ohne einen Vertrag abschließen und
ü
ohne zusätzliche Beiträge zahlen zu müssen. Ihre Pflichtbeiträge
(Arbeitnehmeranteile) reichen in der Regel aus, um die volle Förderung zu
erhalten.
Alle wichtigen Informationen zur
Riester-Förderung sind im Merkblatt 15 zusammengefasst.
Das Verfahren wird darin unter Nr. 7
beschrieben.
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