Verlustvortragsfestellung

  • Hallo. Ich erstelle gerade meine Steuererklärung für das Jahr 2012 mit dem Steuer-Sparbuch 2013.


    Durch mein Studium sind meine Werbungskosten größer als meine Einnahmen.
    Lasse ich WISO meine Steuern berechnen lässt sich unter dem Punkt "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen" auch ein negativer Betrag finden.


    Ich habe an mehreren Stellen gelesen, dass ich in dem Fall einen Antrag auf Verlustvortragsfestellung stellen muss oder zumindest irgendwo ein Kreuz dafür setzen muss. Leider finde ich nichts dergleichen.


    1. Würde das FA auch ohne solchen Antrag mir einen Verlustvortrag bescheinigen?
    2. Wie kann ich es richtig machen? Falls ich bis hier her überhaupt was falsch gemacht habe?



    Grüße
    Oliver

    • Offizieller Beitrag

    Ich gehe mal davon aus, dass Lohnsteuer einbehalten worden ist. Von daher ist das ggf. ok so. Das Programm macht alle Kreuzchen entsprechend Deiner Eintragungen automatisch. Das FA macht alles weitere ggf. von ganz alleine. Zuerst wird es jedoch gemäß der Vorschrift einen möglichen Verlustrücktrag prüfen, sofern Du nicht den Verlustrücktrag nach 2012 in Zeile 93 des Mantelbogens auf 0€ begrenzt.

  • Ich glaube das Hauptproblem war, dass ich die 'vereinfachte Ansicht' hatte bei der es diese Kästchen und Kreuze gar nicht gab.


    1.
    Also noch mal prinzipiell: Hätte ich diese vereinfachte Steuererklärung abgegeben ohne Kästen und Kreuz für diese Verlustfeststellung hätte das FA es trotzdem automatisch gemacht oder wäre ich dann der dumme gewesen weil ich das Kreuz vergessen hatte?


    2.
    Und noch mal prinzipiell (Ja ich bin ziemlich frisch in dem Gebiet): Hat man in solchen Fällen wie jetzt z.B. das man ein versäumt hat, ein solches Kreuz zu setzen, im nachhinein das Recht dem Steuerbescheid zu widersprechen oder geht das aufgrund des eigenen Fehlers nicht?


    3.
    //edit
    Und in dem zusammenhang vielleicht noch sehr sehr wichtig:
    In wie fern wird denn mein verlust von 2012 in 2011 eingerechnet. Wirklich nur der Betrag der auch 'benötigt' wird um alle steuern zurück zu bekommen die ich noch nicht bekommen habe oder wird mein Verlust von 2012 noch viel weiter aufgezehr als eigentlich benötigt für mich?
    Falls letzteres zutrifft ist es ja absolut wichtig diese Begrenzung zu setzen?


    //edit 2
    Ich möchte nur sicher gehen das ich die Informationen die ich gerade (anderweitig) aufgenommen habe auch richtig verstanden habe:
    Würde ich den Rücktrag nicht begrenzen würde mein Verlust in das Jahr 2011 noch vorrangig vor den Steuermindernden angaben in 2011 abgerechnet werden? Also bevor die Werbungskosten, Sonderausgaben, und Grundfreibetrag (von 2011) auf mein Einkommen 2011 angerechnet werden würde erst mal mein Verlust 2012 aufgebraucht werden?? Ist das richtig so? Wer denkt sich denn sowas aus?!


    Für den Fall das ich damit Recht habe würde ich intuitiv so vorgehen:
    Ich gucke in meinen Bescheid 2011 und schaue mir den Betrag des noch übrig gebliebenden zu versteuernden Einkommens an. Genau diesen Betrag setzte ich nun als Begrenzung für den Verlustrücktrag von 2012 nach 2011 ein. Das sollte dann doch das Ideal darstellen (wenn man die Progression mal außer acht lässt)??


    Grüße
    Oliver

  • § 10d EStG

    Danke. Das beantwortet schon einige meiner Fragen.



    Vielleicht darf ich aber noch etwas weiter nerven damit meine Fragen für mich geklärt sind

    1.
    Also noch mal prinzipiell: Hätte ich diese vereinfachte Steuererklärung abgegeben ohne Kästen und Kreuz für diese Verlustfeststellung hätte das FA es trotzdem automatisch gemacht oder wäre ich dann der dumme gewesen weil ich das Kreuz vergessen hatte?

    Ich bin mir nicht sicher ob Absatz 4 § 10d EStG genau diese Frage beantwortet? Dort heißt es

    Zitat

    Der am Schluss eines Veranlagungszeitraums verbleibende Verlustvortrag ist gesondert festzustellen [...] Zuständig für die Feststellung ist das für die Besteuerung zuständige Finanzamt.


    2.
    Und noch mal prinzipiell (Ja ich bin ziemlich frisch in dem Gebiet): Hat man in solchen Fällen wie jetzt z.B. das man ein versäumt hat, ein solches Kreuz zu setzen, im nachhinein das Recht dem Steuerbescheid zu widersprechen oder geht das aufgrund des eigenen Fehlers nicht

    Frage bleibt. Oder ich könnte die Frage etwas anders stellen: Ist ein Fehler den ich in einer Steuererklärung gemacht habe Final oder könnte man in der Regel widersprechen?



    Grüße
    Oliver

    • Offizieller Beitrag

    Das FA macht alles weitere ggf. von ganz alleine. Zuerst wird es jedoch gemäß der Vorschrift einen möglichen Verlustrücktrag prüfen, sofern Du nicht den Verlustrücktrag nach 2012 in Zeile 93 des Mantelbogens auf 0€ begrenzt.

  • Hallo miteinander.
    Ich klinke mich hier in diesem Thread mal mit ein, da meine Frage in etwa in die selbe Richtung geht, wie beim Threadersteller.


    Situation:


    2013:
    - Bis September Vollzeit gearbeitet, ab September Vollzeit auf Weiterbildung
    - Steuererklärung für 2013 mit WISO 2014 erstellt und auch einen Steuerbescheid bekommen.


    2014:
    - Weiterhin von Januar bis Dezember Vollzeit Weiterbildung


    Frage:


    Da ich jetzt bei der Erstellung meiner Steuererklärung mit Wiso-Start 2015 bin, stellt sich mir die Frage, ob das Finanzamt automatisch einen Verlustrücktrag prüft? Ich hatte keinerlei Einkommen, jedoch einiges an Werbungskosten. Dies habe ich alles so in WISO eingetragen. Logischerweise kann mir das Programm ja keine Rückerstattung errechnen.
    Soll ich einfach das so jetzt ausdrucken und dem Finanzbeamten so übergeben oder muss ich gesondert daraufhinweisen, dass ich einen Verlustrücktrag haben möchte?


    In dem Link zum EStG §10d lese ich im Absatz (1):

    Zitat

    Auf Antrag des Steuerpflichtigen ist ganz oder teilweise von der Anwendung des Satzes 1 abzusehen. 6Im Antrag ist die Höhe des Verlustrücktrags anzugeben.


    Ist dieser Antrag wahrscheinlich dann daraufhin gerichtet, auf einen Verlustrücktrag zu verzichten, richtig?
    Ich brauche an dieser Stelle nichts zu unternehmen?


    Vielen Dank im Voraus für euere Hilfe.


    Gruß Benedikt

    • Offizieller Beitrag

    Ist dieser Antrag wahrscheinlich dann daraufhin gerichtet, auf einen Verlustrücktrag zu verzichten, richtig?
    Ich brauche an dieser Stelle nichts zu unternehmen?

    So sollte es sein; Rücktrag ist der Grundsatz.