Steuerprüfung 2013 musste Nachzahlen wo trage ich das ein ?

  • Hallo hatte 2014 eine Steuerprüfung und musste 2000Euro USt nachzahlen in 2015 bin gerade dabei die 2013 zu machen kann ich das noch in 2013 verrechnenen und ja wo trage ich das en ?

    • Offizieller Beitrag

    Da Du ja wahrscheinlich eine EÜR nach § 4 Absatz 3 EStG erstellst, solltest Du Dich dingendst mal mit dem Zufluss-/Bflussprinzip des § 11 EStG beschäftigen bzw. auch mal in die Forumssuche eingeben. Ansonsten diese Steuerprüfung mit entsprechenden Änderungen nicht Deine letzte gewesen sein.