Privateinlage Computeranlagen

  • Ich habe in 11/2001 als Arbeitnehmer Computeranlagen gekauft, die auch als Werbungskosten voll anerkannt sind und über drei Jahre abgeschrieben werden. Seit 1.6.2002 bin ich freiberuflich tätig. Mit welchem Wert kann ich die Anlagen übernehmen? Muß ich sie über die Restlaufzeit abschreiben oder können sie auch als GWG gebucht werden? Brauche ich einen Kaufvertrag oder reicht der Eintrag als Buchung bei der Einnahmen/Überschussrechnung? Kann ich noch Vorsteuer in Anrechnung bringen?
    Herzlichen Dank im voraus für Eure Antworten.

  • Vielen Dank für den Hinweis!
    Wenn ich diesen Paragraphen richtig lese, kann ich nach Abs(2) Satz 1 nach einem Jahr noch 80% der Vorsteuer absetzen. Der Restbuchwert ist aber wg. 3-Jähriger Abschreibung erheblich niedriger. Sind die 80% ein Mißverständnis? Oder greift hier Abs(2)Satz 2 mit kürzerer Verwendungsdauer also 66%?

  • Hallo Martina,
    der Hinweis des Autors „x" vom 14.09.2002 auf § 15a UStG ist aus meiner Sicht falsch.
    Sie können keine Vorsteuer in Anspruch nehmen, wenn Sie privat erworbene Wirtschaftgüter nach einiger Zeit in das Betriebs-Anlagevermögen überführen.
    In Ihrem Fall müssen Sie mit dem Wert (Anschaffungskosten, incl. Vorsteuer, abzüglich der bis zum Zeitpunkt der betrieblichen Nutzung entstandenen Abschreibungen), die Anlagegüter übernehmen. Anschließend über die Restlaufzeit abschreiben.
    Kann auch als GWG gebucht werden, sofern Wert bis zu 410 Euro.
    Sofern Kaufvertrag nicht mehr vorliegt, Eigenbeleg mit Ermittlung des Wertes erstellen.
    Falls noch weitere Fragen, dann bitte EMail an:
    <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->
    Gruß Manfred