Ich sehe hier keinen Verlust - die im Jahr 2014 gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) wurde einmal als Ausgabe abgezogen in der EÜR 2014 und wird wird zudem über die Verringerung der Zahllast für 2014 entweder zu einer geringeren Endzahlung für 2014 an das Finanzamt führen oder zu einer Einnahme 2015. Damit sind die gezahlten Vorsteuern systemgerecht per Saldo Null - von einer Doppelzahlung wie das häschen sagt - kann ich nichts sehen.
nesciens