Wareneinkauf (Kleinunternehmer) Verkauf als Umsatzsteuerpflichtig Jahr darauf

  • Ich sehe hier keinen Verlust - die im Jahr 2014 gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) wurde einmal als Ausgabe abgezogen in der EÜR 2014 und wird wird zudem über die Verringerung der Zahllast für 2014 entweder zu einer geringeren Endzahlung für 2014 an das Finanzamt führen oder zu einer Einnahme 2015. Damit sind die gezahlten Vorsteuern systemgerecht per Saldo Null - von einer Doppelzahlung wie das häschen sagt - kann ich nichts sehen.


    nesciens

    • Offizieller Beitrag

    Öhm.........


    Wenn Sie eine Ausgabe in der EÜR 2014 darstellt, dann sind diese 19% einkommensteuerlich nicht zu versteuern. Mehr aber auch nicht.
    Geh ich dabei also mal von einem Steuersatz von 25% aus, ergibt sich aus 1.000,00 Euro nicht abzugsfähiger Umsatzsteuer eine Einkommensteuerersparnis in Höhe von 250,00 Euro. Verbleiben 750 Euro nicht abzugsfähige Ausgaben.


    Eine nicht abzugsfähige Vorsteuer ist immer teurer, auch dann, wenn Sie eine einkommensteuerliche Ausgabe darstellt.
    Oder ich versteh nicht, worauf du raus willst.