Bewerbungskosten

  • Im Jahr 2001 befand ich mich auf Jobsuche. Diese setzt sich auch in 2002 fort. Sämtliche Bewerbungskosten für 2001 (überwiegend für Porto, Kopien, Wochenendausgaben von Tageszeitungen, aber auch Reisekosten) wurden vom Finanzamt anerkannt. Der Bescheid für 2001 trägt allerdings den Hinweis, dass zukünftig Bewerbungskosten nur noch Berücksichtigung finden, wenn Kopien meiner Bewerbungsschreiben und der jeweiligen Antwortschreiben vorgelegt werden. Bis zu meiner Prüfung des Bescheides Anfang September 2002 (eingegangen war er Ende August) habe ich sämtliche Bewerbungskorrespondenz mit Absagen immer sofort vernichtet. Meine eigenen Bewerbungsanschreiben habe ich im August durch einen Festplattenschaden verloren, so dass dieser (teilweise) Nachweis von mir auch nicht mehr erbracht werden kann. In der Vergangenheit wurden meine Bewerbungskosten von verschiedenen Finanzämtern immer ohne die jetzt neue Auflage anerkannt. Wie verhalte ich mich dem Finanzamt gegenüber am besten? Vielen Dank im voraus.
    Beste Grüße
    Wieland Pilger