Hallo, ein Hinweis zu diesem Thema:
Bonuszahlungen innerhalb eines Bonusprogramms der Krankenkasse (also außerhalb des Versicherungsschutzes!) mindern den Sonderausgabenabzug nicht (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 28.4.2015, Az. 3 K 1387/14, Finanzamt hat Revision beim BFH eingelegt - Az XR 17/15).
Wem also die Sonderausgaben um solche erhaltenen Boni gekürzt wurden, sollte hier mit Verweis auf die Revision Einspruch erheben - vorausgesetzt, der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig.
Weitere Informationen sind z. B. hier, hier oder hier zu finden - oder nach einem der beiden Aktenzeichen googeln.