EKST-Erklärung (AbschreibungBuchwerte, BU-LV, Verlustvortrag)

  • EKST-Erklärung (AbschreibungBuchwerte, BU-LV, Verlustvortrag)


    Hallo, ich verwende anstelle meines Steuerberaters nun die WISO-SteuerCD. Ich bin freiberuflich im Medienbereich tätig.


    Folgende Fragen habe ich:


    1. Abschreibungen
    a. Mein Steuerberater hatte z.B. in der 2002 EKST-Erklärung mehrere Anlagevermögensposten (z.B. PC) mit einem Buchwert von 1,- DM in einer Liste aufgeführt. Ist das notwendig, daß man Gegenstände mit Restbuchwert 1,- DM trotzdem noch jedes Jahr in einer Liste der EKST-Erklärung aufführt ?
    b. Falls es nicht mehr notwendig ist, muß man die Gegenstände mit RBW von 1,- DM ausbuchen (einfach weglassen oder extra Formular beilegen bei EKST-Erklärung ?)
    c. Mein Steuerberater verwendete verschiedene Nummern (z.B. 0027 für EDV) in der Abschreibung. Sind diese Nummern in der BRD genormt oder kann man die Anlagegenstände einfach mit fortlaufenden Nummern wie Nr. 1, 2, 3... auflisten (wie es auch die WISO-CD-Software macht).


    2. Berufsunfähigkeitsversicherung mit RisikoLV
    Wo trage ich diesen Ausgabeposten ein (unter Punkt 70. Lebensversicherungen im EKST-Formular )?


    3. Verlustvortrag
    Wenn ich aus dem Jahr 2000 einen Verlustvortrag von 22.000,- DM habe und im Jahr 2001 ein Negativ-Gewin (Verlust) von 3.000,- DM erziele, muß ich dann für die EKST-Erklärung 2001 einen neuen Verlust-Betrag von 25.000,- DM ausweisen ?


    4. Sollte man irgendwelche besonderen Punkte/Fehlermöglichkeiten beachten, wenn man als Freiberufler seine EKST-Erklärung zum ersten mal selber abgibt und wer sollte die EKST-Erklärung nach der der Rücksendung kontrollieren (ich oder mein Steuerberater in Bezug auf das Ergebnis, welches das Finanzamt festgestellt hat).


    Tausend Dank im voraus für Eure Antworten !


    Chris