Wie buche ich Software aus dem Ausland, wenn ...

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe, ihr könnt mir mit meinem Problem weiterhelfen. Ich habe im Mai 2014 eine Software (netto 495 €) gekauft, die ich mir nach Bezahlung direkt herunterladen konnte. Zu dem Zeitpunkt hatte ich weder Steuernummer noch USt.-ID (sollte als vorweggenommene Betriebsausgabe laufen), daher wurde mir auf der Rechnung die irische Steuer (23 %) ausgewiesen. Da ich diese Steuer nun nach Irland entrichtet habe, kann ich sie in der Umsatzsteuererklärung ja nicht geltend machen, wenn ich das richtig verstanden habe. (Oder muss ich die Software jetzt sogar noch zusätzlich in D versteuern?) Aber wie buche ich diese Ausgabe in Wiso EÜR nun korrekt? Derzeit habe ich sie in den Buchungen bzw. Anlagen als immaterielles Wirtschaftsgut mit einer Abschreibung über drei Jahre drin, nur den Nettobetrag und bei der Steuerangabe "keine Vorsteuer". Aber ist das richtig? Und wo und wie muss ich sie in der Umsatzsteuererklärung angeben? Für diesen speziellen Fall habe ich bisher nirgends eine Erklärung finden können. Weiß es jemand von euch?


    Vielen Dank im Voraus, auch fürs Lesen!


    Corina

  • Hallo CorinaS,


    mit etwas Suche hättest du folgende Diskussionen gefunden:
    Softwarekauf aus dem Ausland. Wie verbuchen?
    Wie Hard- & Software aus dem In- und Ausland buchen?
    USt, die über die MOSS KEA (Kleine einzige Anlaufstelle) abgeführt werden (unterschiedliche Sätze)
    Software-Kauf aus europäischem Ausland: "Sonstige Kosten" oder "Innergemeinschaftlicher Erwerb"
    Steuervorabzug Ausland


    Wenn du in der erweiterten Suche die Stichworte Software, Ausland und eventuell noch Umsatzsteuer eingibst, bekommst du eine Menge an Informationen.


    nesciens

  • Vielen Dank, ich habe mich durch gefühlte 2000 Threads gelesen, auch in anderen Foren, und frage mich, ob das jetzt richtig ist:


    - ich habe irische Steuer bezahlt, die nun zum Gesamtaufwand zählt, d.h. ich muss die Gesamtsumme (608,85 €) verwenden
    - da es sich um Standardsoftware handelt, muss ich sie über 3 Jahre als immaterielles GWG abschreiben
    - das mache ich über die Funktion AV, woraufhin das Programm alle erforderlichen Buchungen selbst vornimmt
    - die Software läuft auf Konto 27 und Geldkonto 1200


    So weit, so gut? Den Part mit der Steuer bekomm ich nicht gebacken.


    --> Welche Auswahl muss ich beim Feld "Steuer" treffen? "Keine Umsatz-/Vorsteuer"?
    --> Muss ich daraufhin die deutsche Umsatzsteuer separat buchen auf Konto 1757 "Umsatzsteuer Lieferungen und Leistungen nach §13b Umsatzsteuergesetz ohne Vorsteuerabzug"? Oder kommt das Konto 3145 irgendwo ins Spiel?


    Wäre es jetzt kein AfA-GWG, könnte ich es direkt auf die 3145 buchen, oder? Aber muss ich es dank der Abschreibung nicht auf die 27 buchen und die Steuer separat? Und was genau passiert mit der Steuer - ich muss jetzt also auf den Gesamtbetrag 19 % USt. zahlen, die ich nicht wieder abziehen kann, weil ich keine Reverse-Charge-Rechnung habe - richtig? Fließt dieser Steuerbetrag, den ich noch schuldig bin, dann dank der entsprechenden Buchung einfach mit in die Umsatzsteuererklärung und wird dort verrechnet?

  • Moment: kann ich die Steuer doch direkt mit in das Anlagegut aufnehmen, Auswahl bei "Vorsteuer": "Umsatzsteuer § 13b UStG 19 % ohne VSt Leistungen"? Ist das richtig? Da wird mir dann der Betrag in der Umsatzsteuererklärung draufgerechnet. Passt das dann so?