Wie Werkvertrag neben Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit erklären?

  • Ich habe im ganzen Jahr 2014 (Januar-Dezember) als Arbeitnehmer gearbeitet. (40 Stunden Woche).
    Da ich ab Februar 2015 für einige Monate nur noch in geringem Umfang beschäftigt bin habe ich, um den finanziellen Engpass auszugleichen im Dezember 2014 an der Universität einen Werkvertrag (720€) angenommen. Ich evaluiere ein Seminar, erstelle ein Evaluationsinstrument und erstelle die Auswertung.
    Auch im Jahr 2015 werde ich nun noch einen Werkvertrag sowie einen Lehrauftrag annehmen, aber das tut für die Steuererklärung 2014 ja zunächst nichts zur Sache.


    Wo kann/soll/muss ich denn nun den Werkvertrag in der WISO-Steuersparbuch-Software diesen Werkvertrag angeben? Welche Angaben muss ich dazu machen?
    Ich werde aus den Angaben bei der freiberuflichen Arbeit nicht schlau - irgendwie verstehe ich nicht wo ich da den Werkvertrag angeben kann und welche Angaben ich machen muss.


    Kann mir da jemand helfen?

    • Offizieller Beitrag

    Mal zu nahezu identischem Thema verschoben. Ansonsten auch einmal die erweiterte Forumssuche bemühen: http://www.wiso-software.de/fo…ch/?q=student+werkstudent


  • Sorry aber in meinen Augen ist das nicht "nahezu identisch", da ich nicht als "Werkstudent" beschäftigt war, und nun mehrere Lohnsteuerbescheide habe, sondern neben meiner Vollzeitbeschäftigung im Jahre 2014 einen WerkVERTRAG abgeschlossen habe - und somit Geld erhalten habe, was ich nun noch versteuern muss, was ich aber nicht als zusätzliche Lohnsteuerbescheinigung eintragen kann!
    Daher meine Frage: Wo an der Stelle in der WISO-Steuersoftware muss ich den Werkvertrag richtig eintragen?


    Grüße
    Romilak

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, dann mal zurück. Habe Dich für "einfachen" Werkstudenten auf Lohnsteuerbescheinigung gehalten.


    Die Überschrift habe ich mal angepasst. Wenn Dir etwas anderes besser gefällt bzw. in Deinen Augen aussagkräftiger wäre, dann bitte ändern.


    Dann ist die Antwort allerdings einfach und hätte auch an anderer Stelle über die erweiterte Forumssuche gefunden werden können. Es ist eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu erstellen. Bei dem Umfang sollte die im Einkommensteuermodul enthaltene Programmunterstützung ausreichen.


    http://www.wiso-software.de/fo…php/Search/?q=werkvertrag

  • Danke für die schnelle Antwort - dann war ich sogar "auf dem richtigen Dampfer"!


    Mein Problem beim Ausfüllen der EÜR ist nun, dass ich eine Angabe zur "Rechtsform des Betriebs" machen muss. Was ist da gemeint? Ich habe keinen Betrieb, keine Betriebssteuernummer, weiss nicht ob ein "Rumpfwirtschaftsjahr" vorlag.


    Ich habe neben einer Vollzeit-Stelle 2014 im Dezember im Rahmen eines Werkvertrages an der Uni (nicht mein "normaler" Arbeitgeber) 720€ für die Evaluation eines Seminars verdient.
    Kann mir jemand helfen, was ich da nun angeben muss?


    Sorry für meine Unwissenheit...

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du schon einmal daran gedacht, die kleinen erklärenden Fragezeichen der Programmhilfe vor diesen jeweiligen Punkten anzuklicken? Die haben nämlich durchaus ihre Berechtigung und sind oftmals sehr aufschlussreich. ;)

  • Hast Du schon einmal daran gedacht, die kleinen erklärenden Fragezeichen der Programmhilfe vor diesen jeweiligen Punkten anzuklicken? Die haben nämlich durchaus ihre Berechtigung und sind oftmals sehr aufschlussreich. ;)


    Ich verstehe dein Bemühen mich auf Forensuche, Hilfe, FAQ etc. hinzuweisen - ich selbst habe lange genug in diversen Foren moderiert und kenne den unermütlichen Kampf gegen ständig wiederkehrende Fragen und (scheinbar) nutzlose Fragen.


    Dennoch möchte ich erklären: Für mich ist das Thema "Steuererklärung" mit seinen Fachbegriffen, Feldern und Bezeichnungen schlicht und ergreifend Neuland - das mag für jemanden, der sich gut damit auskennt unbegreiflich sein - vielleicht wäre es ähnlich, wenn Du Fragen zu naturwissenschaftlichen Themen hättest wo ich "zuhause" bin und mit gewissen Begrifflichkeiten so vertraut bin, das ich mir kaum vorstellen kann, wie man sie nicht verstehen kann.


    Ich wiederhole daher meine Frage, und hoffe, dass mir schlicht irgendwer die Frage beantworten kann, da ich sie - weder mit Google (ca. 20 Minuten nur zu dieser Frage) noch mit der Programminternen Hilfe beantworten konnte:


    Beim Ausfüllen der freiberuflichen Tätigkeit und der EÜR muss ich mich als "Betrieb" ausweisen - was mir schlicht und ergreifend nicht verständlich ist.
    Mir würde daher schlicht sehr geholfen, wenn mir jemand erklären könnte, was ich als Rechtsform in meinem Fall (Voll-Berufstätig, einmaliger Werkvertrag für die Evaluation eines Universitäts-Seminars) ausfüllen muss, ob meine Steuernummer meiner Betriebssteuernummer entspricht und ob ich noch auf andere Feinheiten bei diesem Punkt achten muss.


    Vielen Dank!

  • Da ich ab Februar 2015 für einige Monate nur noch in geringem Umfang beschäftigt bin habe ich, um den finanziellen Engpass auszugleichen im Dezember 2014 an der Universität einen Werkvertrag (720€) angenommen. Ich evaluiere ein Seminar, erstelle ein Evaluationsinstrument und erstelle die Auswertung.
    Auch im Jahr 2015 werde ich nun noch einen Werkvertrag sowie einen Lehrauftrag annehmen, aber das tut für die Steuererklärung 2014 ja zunächst nichts zur Sache.


    Hallo @ Romilak,
    Eigentlich vermeide ich "Vollzitate" aber hier sind mehrere Stichpunkte welche für eine Einordnung als Freiberufler und nicht als Gewerbetreibender sprechen würden.
    klick
    Freiberufler
    vllt. fällt die Suche jetzt etwas leichter.


    mfg.
    Gruß

  • Da ich ab Februar 2015 für einige Monate nur noch in geringem Umfang beschäftigt bin habe ich, um den finanziellen Engpass auszugleichen im Dezember 2014 an der Universität einen Werkvertrag (720€) angenommen. Ich evaluiere ein Seminar, erstelle ein Evaluationsinstrument und erstelle die Auswertung.
    Auch im Jahr 2015 werde ich nun noch einen Werkvertrag sowie einen Lehrauftrag annehmen, aber das tut für die Steuererklärung 2014 ja zunächst nichts zur Sache.


    Hallo @ Romilak,
    Eigentlich vermeide ich "Vollzitate" aber hier sind mehrere Stichpunkte welche für eine Einordnung als Freiberufler und nicht als Gewerbetreibender sprechen würden.

    Förderland


    suche

    Einmal editiert, zuletzt von maxi_floor ()

  • Vielen Dank - das sieht wohl so aus!
    Dennoch habe ich da ein Problem (sorry wenn ich vielleicht auf dem Schlauch stehe...)


    Ich wähle in WISO: Freiberufliche und selbstständige Arbeit -> Laufende Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.


    Anschließend benenne ich meine Tätigkeit.


    Nun muss ich wählen: Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3(EÜR) oder §4 Abs. 1(Bilanz). - Was muss ich hier wählen? Ich hatte keine Ausgaben für meine Tätigkeit - nur Einnahmen und meine aufgewendete Arbeitszeit.


    Will ich dann meine Angaben bei der Einnahmen-Überschussrechnung angeben muss ich bei der "Rechtsform des Betriebes" wählen zwischen:
    Angehöriger der freien Berufe, Sonstige selbstständig tätige Person, Sonstige natürliche Person.
    Ich bin sowohl selbstständig tätig, als auch freiberuflich, als auch "natürliche Person" - was soll ich da wählen?


    Muss ich noch wählen, dass meine Adresse genommen wird, da ich keine "Betriebssteuernummer" habe?


    Oder gibt es insgesamt einen Bereich, der schlicht "einfacher" für meine doch sehr "simplen" Zwecke ist?: Freiberuflich tätig, 720€ verdient für wissenschaftliche Tätigkeit, - muss versteuert werden?


    Sorry für meine (sicherlich "dummen") Fragen... aber ich steh wirklich auf dem Schlauch!


    Danke für eure Geduld!

  • Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3(EÜR)....Sonstige selbstständig tätige Person....


    Hallo,
    Bilanz erst ab 500tsd. Umsatz oder 50k Gewinn
    sonstige selbsts. Person
    persönliche Steuernummer 11-stellige (TIN) die jedem Bundesbürger zugewiesen wurde.

  • Zitat

    Bilanz erst ab 500tsd. Umsatz oder 50k Gewinn
    sonstige selbsts. Person
    persönliche Steuernummer 11-stellige (TIN) die jedem Bundesbürger zugewiesen wurde.


    Lieber maxi_floor,


    vielen Dank! Du bewahrst mich vor vielen weiteren grauen Haaren! :)


    Liebe Grüße
    Romilak