EÜR - KFZ Kosten richtig eintragen

  • Hallo,


    ich erstelle meine EÜR das erste mal selbst und habe ein bisschen Probleme mit der Ermittlung der KFZ-Kosten.


    Für das Jahr 2014 habe ich alle Konten in einer Übersicht von meinem ehemaligen Steuerberater erhalten und muss daher nur die ermittelten Beträge in die Software eingeben.


    Ich wende für mein Leasing KFZ die 1%-Regelung an.


    Bei der EÜR habe ich in Zeile 17 / Pos. 106 die private KFZ Nutzung eingetragen. Konto 8921 (Verwendung von Gegenst. KFZ 19 % UST und Konto 8924 Verwendung von Gegenst. KFZ ohne UST). Hier meine erste Frage: Was sind das eigentlich für Kosten ohne UST? Das erste Konto sind ja die 1% vom Bruttolistenpreis des Wagens.


    Die Ausgaben die das KFZ betreffen habe ich dann in der EÜR auf Seite 2 auf die Positionen 144, 145 und 146 eingetragen.


    Nun wirft die Position 142 in Zeile 62 für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei mir Fragen auf.
    Wie berechne ich diese Angabe richtig?


    Es ist bei mir so, dass meine Arbeitsstätte als Angestellter sowie meine Arbeitsstätte als Gewerbetreibender die gleiche Anschrift und somit auch den gleichen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte haben. Kann ich dann einmal die Fahrtkosten in der EÜR eintragen und dann noch zusätzlich in meiner Einkommensteuererklärung mit 0,30 € km-Pauschale?!


    Würde mich sehr freuen wenn mich jemand über die korrekte Berechnung der Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei meinem Fall aufklären könnte.


    Vielen Dank im Voraus :) - Ich hoffe ich habe alles verständlich beschrieben.

  • Hallo,


    hier noch ein Nachtrag zu meiner Frage. Vielleicht vereinfacht das mein Problem:


    Ich bin Angestellt und habe nebenberuflich ein Gewerbe. Das Auto ist von mir geleast und gehört zum Betriebsvermögen. Den Privatanteil versteuere ich mit der 1%- Regelung. Für den Weg zwischen Wohnung und Betrieb habe ich verschiedene Angaben zur Berechnung gefunden:


    1) http://www.rechnungswesen-port…im-Betriebsvermoegen.html
    In diesem Artikel steht, dass Unternehmer, die ihren Privatanteil über die 1-Prozent-Regel versteuern, jeden Entfernungskilometer (einfach) zwischen Wohnung und Büro mit 0,03 % des Listenneupreises zum Privatanteil von 1 % des Listenneupreises hinzurechnen müssen. Das bedeutet also ich muss diesen Betrag zu meinen Betriebseinnahmen unter "private Kraftfahrzeugnutzung" hinzurechnen?


    2) http://www.steuern.de/firmenwagen-selbstst%C3%A4ndige.html
    Bei diesem Artikel steht im ersten Absatz "Wann ist mein Firmenwagen ein Firmenwagen" bei dem 4. Aufzählungspunkt, dass die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, die mit dem Firmenwagen zurückgelegt werden, durch die Entfernungspauschale von 0,30 Cent/Kilometer (einfach) als Betriebsausgaben abgegolten werden. Das würde bedeuten ich muss den Betrag zu den Betriebsausgaben unter "Kraftfahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte" eintragen.


    Aufgrund dieser unterschiedlichen Angaben bin ich zum einen unsicher, ob es sich bei den Kosten für Wege zwischen Wohnung und Betrieb um eine Einnahme oder Ausgabe handelt und zum anderen, mit welcher Formel ich die Kosten dann berechnen muss.


    Bzgl. meiner Einkommensteuererklärung ist mir zusätzlich nicht ganz klar, ob ich noch den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Angestellter (Pendlerpauschale) zusätzlich geltend machen kann? Danke für deine Unterstützung.


    Danke im Voraus für Eure Hilfe!

  • Habe nochmal mit einer Steuerfachkraft gesprochen. Ich mache zu meinem Auto nur Angaben in der EÜR. Mit dem Privatanteil sind alle privaten Fahrten berücksichtigt und auf der zweiten Seite in der EÜR gebe ich noch den Weg von Wohnung zur Arbeitsstätte an.


    Einkommenssteuer dann keine Angabe mehr. Wenn ich jedoch mit dem Zug zur Arbeit fahren würde, könnte ich die Kosten natürlich angeben.


    Viele Grüße