Nebenjob / (Personengruppe 109) Geringfügig beschäftigte §8 Abs 1 Nr 1 SGB IV - Angeben?

  • Hallo zusammen,


    leider wurde ich aus anderen Forenbeiträgen nicht schlau.


    Ich habe einen Hauptarbeitsplatz mit Steuerklasse 1. Nebenher arbeite ich in einem Fitnessstudio und erhalte jeden Monat eine Abrechnung auf der die Information "Personengruppe 109 Geringfügig beschäftigte §8 Abs 1 Nr 1 SGB IV" steht. Es handelt sich dabei um einen 450€ Nebenjob, mit einem Abwälzungsbetrag von 2% von der monatlichen Vergütung. Bei der Steuerklasse ist hier nichts eingetragen.


    In meiner Wiso Steuererklärung habe ich nun meinen Lohnsteuerbescheid der Hauptarbeitsstelle eingetragen und bin mir jetzt nicht sicher, ob ich meinen Nebenjob auch in der Steuererklärung angeben muss?
    Ich vermute nicht, vielleicht kann mir das aber jemand mit mehr Ahnung genauer erklären.


    Vielen lieben Dank im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Es handelt sich dabei um einen 450€ Nebenjob, mit einem Abwälzungsbetrag von 2% von der monatlichen Vergütung.

    In meiner Wiso Steuererklärung habe ich nun meinen Lohnsteuerbescheid der Hauptarbeitsstelle eingetragen und bin mir jetzt nicht sicher, ob ich meinen Nebenjob auch in der Steuererklärung angeben muss?
    Ich vermute nicht, ...

    genau