Wahl der Veranlagung-Warum Rückzahlung so unterschiedlich hoch?

  • Hallo zusammen :o)


    Ich habe dieses Jahr mal recht früh angefangen und bin fertig :o)
    Jetzt hänge ich an der Wahl der Veranlagung.
    Die Beträge zwischen getrennt und zusammen sind so weit von einander entfernt, dass es mich skeptisch macht. Eine Wahl fällt mir da relativ leicht und wird auch von Programm empfohlen, nur würde ich schon gern wissen, warum bei der getrennten Veranlagung eine Erstattung für BEIDE weit unter der Hälfte der gemeinsam-veranlagten Summe liegt.
    Kann mir das jemand erklären?


    Ganz lieben Dank
    Heike

  • Hallo Heike,


    bei der Zusammenveranlagung wird

    • für jeden Ehegatten das zu versteuernde Einkommen ermittelt, die Freibeträge (Werbungskosten usw.) werden also für jeden getrennt angewandt,
    • die Summe der zu versteuernden Einkommen halbiert (durch 2 geteilt = gesplittet),
    • die Einkommensteuer für dieses zu versteuernde Einkommen ermittelt,
    • letztere dann wieder verdoppelt.

    Bei der getrennten Veranlagung wird jeder Ehepartner unabhängig vom anderen steuerlich betrachtet, also jeder zahlt die Einkommensteuer für das eigene zu versteuerndes Einkommen. Bei deutlich unterschiedlichen zu versteuernden Einkommen hat der Ehegatte mit dem höheren aufgrund der Progression mehr Einkommensteuer über der im dritten Schritt der Zusammenveranlagung ermittelten als der andere Ehegatte weniger.


    Schau Dir mal das Beispiel für das Faktorverfahren an (Seite 4). Das zeigt deutlich, warum die Beträge so unterschiedlich sein können (auch wenn das Faktorverfahren nicht direkt was mit der Steuererklärung zu tun hat).


    Gruß
    entejens

  • Ergänzung zu entejens:
    es geht ja noch weiter - nach der Summe der Einkünfte, die für jeden getrennt gerechnet werden, kommen die Sonderausgaben, Spenden etc. Die werden bei Zusammenveranlagen auf beide verteilt, damit sind z. B. die Höchstbeträge für Versicherungsaufwendungen teilweise deutlich höher (da die Höchstbeträge für die Summe der Aufwendungen gelten) als bei Einzelveranlagung, wo bei einem wegen des Höchstbetrages gekappt wird, beim anderen der Höchstbetrag aber nicht ausgenutzt wird.

  • Ergänzung zu entejens:
    es geht ja noch weiter - nach der Summe der Einkünfte, die für jeden getrennt gerechnet werden, kommen die Sonderausgaben, Spenden etc. Die werden bei Zusammenveranlagen auf beide verteilt, damit sind z. B. die Höchstbeträge für Versicherungsaufwendungen teilweise deutlich höher (da die Höchstbeträge für die Summe der Aufwendungen gelten) als bei Einzelveranlagung, wo bei einem wegen des Höchstbetrages gekappt wird, beim anderen der Höchstbetrag aber nicht ausgenutzt wird.


    Danke für die Ergänzung :thumbup:
    So weit wollte ich nur nicht gehen, es war eh schon nicht so einfach, das verständlich und nachvollziehbar zu formulieren. :D