AfA Ermittlung bei V+V

  • Hallo
    habe mal eine Frage zur Afa Berechnung bei einer Vermietung.
    Das Haus 180 qm davon sind 100 qm vermietet die andere 80 qm Eigennutzung. Die Vermietung begann im Feb 2014. Kaufpreis 98000,00 € Afa satz 2 %.
    Im Vermietetenteil wurde eine Terrasse angebaut 500,00 € nachträgliche Anschaffungskosten die in Juni 2014 entstanden sind. Würde die AfA so Berechnen:
    98000 = 180 qm davon 100 qm = 54444,44 auf V+V anteil
    54444 + 500,00 = 54944 x 2 % AfA = 1098,88 € Jahresafa : 12 x 11 = 1007,30 € das würde ich als Afa ansetzten ist das Richtig?
    Vielen Dank im Vorraus.

  • Hall maga19,


    erstens: vom Kaufpreis ist der Anteil für Grund und Boden abzuziehen, dieser wird nämlich nicht abgeschrieben! Die Nebenkosten wir Notar, Grundbuch etc. sind zu addieren, der Anteil für Grund und Boden ist prozentual zu den Anschaffungskosten zu eliminieren. Die Kosten der Terrasse werden - wie richtig erkannt - addiert, aber hier ohne Anteil für Grund und Boden, da eindeutig Gebäudeteil.


    Bei der Eingabe im Steuersparbuch bitte die Rubrik "Selbstgenutze Objekte (auch bei teilweiser Vermietung)" anwählen, dann alle Angaben zum Objekt machen. Bei den Kaufdaten ist zu beachten: Wurde das Haus schon für der Vermietung gekauft (z. B. 2013 oder früher), dieses Datum ist dann unter Anschaffung/Herstellung einzutragen (hat Einfluss auf die Restnutzungsdauer und die AfA der nachträglichen Anschaffungskosten im Juni). Bei den Angaben zur Fläche und zur Nutzung muss dann die Eigennutzung und die Vermietung getrennt angegeben werden. Bei den Angaben zur Vermietung sollte dann die programmunterstützte Berechnung der AfA gewählt werden --> dort sehen Sie dann auch gleich, dass nur der Gebäudeanteil zugrunde gelegt wird und die nachträglichen Anschaffungskosten können bei den anschaffungsnahen Herstellungskosten eingegeben werden. Auch die Ermittlung des Gebäudeanteils auf die Gesamtkosten wird unterstützt (bei Kaufpreis erscheint eine Tabelle zum Eingeben aller Werte), dann wird der Anteil Grund und Boden eingegeben (u. U. bei der Gemeinde anfragen, falls nicht im Kaufvertrag ersichtlich). Wenn alle diese Angaben gemacht wurden, wird der Anteil, der auf die Vermietung entfällt, automatisch gerechnet.
    Macht die Sache doch recht einfach und die Daten werden automatisch in das nächste Jahr übernommen!


    nesciens