wie muss ich die Auskunft des FA verstehen ????

  • Hallo,


    ich arbeite in Teilzeit im Büro und regelmäßig zuhause zusätzlich am PC.


    Ende November 2001 habe ich mir (wegen eines supergünstigen Preises) einen neuen PC gekauft.
    Diesen habe ich wegen Zeitmangels aber erst in meinem Urlaub im Januar 2002 ausgepackt und installiert.


    Jetzt möchte ich ihn als Arbeitsmittel absetzen, aber NICHT anteilmäßig für 2001, sondern erst ab 2002 mit der 3-Jahres-Abschreibung, weil er ja erst DANN installiert und genutzt wurde.


    Ich habe entsprechend beim FA angefragt, ob dies möglich ist und folgende Antwort erhalten:


    "steuerlich absetzbare Aufwendungen für Arbeitsmittel sind als Werbungskosten nach §9 in Verbindung mit §11 EStG im Jahr der Anschaffung zu erfassen. Wird ein der Absetzung für Abnutzung unterliegendes Wirtschaftsgut nicht im Jahr der Anschaffung sondern erst in einem späteren Zeitpunkt der beruflichen Nutzung zugeführt, ist das Wirtschaftgut mit dem Teilwert im Jahr der beruflichen Nutzung steuerlich anzuerkennen. Dies bedeutet, dass bei Arbeitsmitteln über 800,-- DM somit der Einbringungswert auf die Restnutzungsdauer zu verteilen ist."



    Für mich: böhmische Dörfer in Beamtensprache.


    Was heisst das nun übersetzt ??
    Verliere ich das halbe Jahr Abschreibung, das ich für 2001 geltend machen könnte oder kann ich ihn dann doch mit dem vollen Preis, aufgeteilt auf 2002/2003/2004 geltend machen ??


    Der PC war ja NICHT ausgepackt und installiert, sondern erst im Januar 2002 überhaupt erst aufgebaut worden ?


    Freue mich auf Antworten, vielen Dank !!!
    Eve

  • Hallo Eve,
    übersetzt heißt das, dass der Abschreibungsbetrag für das halbe Jahr 2001 verloren ist. Demnach müssen Sie vom Einkaufspreis den Abschreibungsbetrag von 2001 abziehen, den Restwert angeben und auf die Restlaufzeit von 2 Jahren abschreiben.
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