Grenzgänger Schweiz: Doppelte Angabe von Lohn?

  • Hallo,


    da ich letztes Jahr eine etwas kompliziertere Arbeitssituation hatte, wollte ich mir mit der WISO-Software die Arbeit ein wenig erleichtern. Es stellt sich aber als problematischer heraus, als ich dachte.


    Kurz zur Situation: Anfang bis Mitte des Jahres war ich als Grenzgänger aus Baden-Württemberg in der Schweiz tätig; in der zweiten Hälfte des Jahres bin ich nach Bayern gezogen, um hier eine neue Arbeitsstelle anzutreten (letzteres sollte für meine Frage aber irrelevant sein).


    Um also den Schweizer Lohn einzutragen, gebe ich unter "Löhne, Gehälter, Pensionen, Renten und Ersatzleistungen > Sonstige Angaben zum Arbeitslohn > Grenzgänger" bei Arbeitslohn den Bruttolohn, bei Ausgaben zum Arbeitslohn nichts (oder gehören hier AHV-/ALV-Beiträge und Fahrkosten hin?) und bei Schweizerische Abzugssteuer die Quellensteuer an. Automatisch ändert sich dann das Ergebnis über Steuernachzahlungen.


    Weiter unten im Interview-Formular wird gefragt, ob ich Steuerfreien Arbeitslohn nach DBA habe. Ja, den habe ich, eben den vorher angegebenen. Wenn ich aber hier nochmals die Angaben von oben mache, verdoppelt sich die Steuernachzahlung; der Lohn wird also doppelt einberechnet.


    Wie muss ich das angeben? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die doppelte Einbeziehung korrekt ist.


    Vielen Dank und viele Grüße!

  • Lies einmal hierzu den im Steuersparbuch integrierten Steuerratgeber ab Seite 380. Insbesondere auf Seiten 384 ff. wird zu deinem Problem einiges gesagt.

  • Hallo Babuschka,


    vielen Dank für den Hinweis.


    Wenn ich das auf Seite 384 richtig interpretiere, ist also mein Arbeitslohn aus nichtselbstständiger Tätigkeit als Grenzgänger in der Schweiz aufgrund des DBA nicht steuerfrei und ergo muss ich die Angabe bei "Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA [etc]" löschen.


    Ist das richtig? Wenn nein, dann wäre ich über einen weiteren Tipp dankbar.

  • Ich bin wirklich nicht geübt, was die Interpretation von Gesetzestexten angebelangt, aber ich versuche es mal.


    Ich nehme an, du beziehst dich auf Artikel 24 (1) 1. d):
    "Bei einer Person, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist, wird die Doppelbesteuerung wie folgt vermieden: Von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer werden die folgenden aus der Schweiz stammenden Einkünfte, die nach den vorstehenden Artikeln in der Schweiz besteuert werden können, ausgenommen: Gehälter, Löhne, und ähnliche Vergütungen im Sinne des Artikel 15, sofern sie nicht unter Artikel 17 fallen, vorausgesetzt, die Arbeit wird in der Schweiz ausgeübt."


    Gut, zurück zu Artikel 15: OK, ich habe eine Vergütung einer Schweizer Firma erhalten, die nicht in Deutschland ansässig ist, passt.
    Artikel 17 trifft auch nicht zu.


    Mein Lohn wird also von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgenommen, d.h. doch unter "Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA [etc]" eintragen.


    Stellt sich nur die Frage, warum die Software nicht einfach die entsprechenden Kriterien abfragt und der Anwender sich doch durch Gesetzestexte wälzen muss :|

  • Danke Babuschka,


    das sieht definitiv nicht so detailliert aus bei mir. Ich hatte den Interview-Modus benutzt und hier bekommt man bei Bejahen der Frage nach Grenzgänger so etwas:
    [Blockierte Grafik: http://www.wiso-software.de/forum/index.php/Attachment/11335-1-PNG/?tiny=1] [Blockierte Grafik: http://www.wiso-software.de/forum/index.php/Attachment/11336-2-PNG/?tiny=1]


    Vielleicht kannst du jetzt meine Verwirrung verstehen. Ich schätze, dass ich alles am Besten ohne dieses Interview neumachen sollte.

  • das ist allerdings komisch - den Interview-Modus habe ich noch nie genutzt, weil die Menüführung m. E. nach recht gut ist und man auf viele Dinge hingewiesen wird, wenn man Schritt für Schritt vorgeht.


    Aber in deinem Screenshot ist bei Lohnsteuerbescheinigungen auch ein Haken - bitte prüfe hier noch, dass keine Doppeleingaben erfolgt sind.

  • Mit dem Interview-Modus ist es wohl ähnlich wie bei anderen Programmen (nicht notwendigerweise Steuersoftware), bei denen man vergeblich versucht, Anfänger an die Hand zu nehmen ;)


    Danke für den Hinweis bzgl. Lohnsteuerbescheinigungen. Das ist korrekt, da ich letztes Jahr meine Tätigkeit in der Schweiz beendet habe und dann in Deutschland gearbeitet hatte.

  • Nachtrag: die Anzeige aus meinem Screenshot kommt, wenn ich meinen aktuellen Wohnsitz (Bayern) angebe. Wenn ich den alten in BaWü angebe, sieht es so wie bei dir aus.


    Ich schätze aber mal, dass ich meine Version mit N-AUS verwenden muss :/

  • das ist in der Tat schwierig im Steuersparbuch darzustellen - denn du warst ja eindeutig Grenzgänger in der Zeit mit Wohnsitz in Baden-Württemberg. Hier kann ich nicht mehr weiterhelfen - die Anlage N-AUS wäre in deinem Fall verkehrt.
    Du benötigst in diesem Fall Hilfe von Buhl - am besten du machst ein Ticket auf. Ich glaube, diesen Sonderfall hat Buhl nicht bedacht. Unter Umständen - falls Buhl nicht helfen kann - sprich mit deinem Finanzamt, wie du vorgehen sollst.
    Auch im Formularmodus kommst du dann nicht auf die Anlage N-GRE, habe ich eben ausprobiert. Du kannst auch nicht überlisten (zunächst Wohnsitz Baden-Württemberg, alles eingeben, dann auf Bayern wechseln). Beim Wechsel auf Bayern gehen alle Eingaben in N-GRE "flöten"


    Schade, aber hier bin ich jetzt am Ende meines Wissens

  • Hallo,


    etwas verspätet, aber ich hoffe, dass ich möglicherweise anderen Leuten mit dem gleichen Problem helfen kann.


    Den Sachverhalt hatte ich bei Buhl geschildert. Leider konnten sie mir nicht weiterhelfen.


    Gerade eben habe ich mit meinem Finanzamt telefoniert. Die zuständige Dame für Auslandssachverhalte meinte, ich solle eine Einkommensteuererklärung für meinen deutschen Lohn abgeben und zusätzlich das baden-württembergische N-GRE für den Schweizer Lohn beilegen. Wie das bei Elster geht, konnte sie mir nicht beantworten und hat mir deshalb geraten, N-GRE manuell auf Papier auszufüllen.

  • als Grenzgänger muss man da vorsichtig sein. Wenn man den Wohnort nicht komplett verlegt hat, muss man an beiden Stellen Seuern zahlen. Also Wohnort und das Arbeitsland. Kommt natürlich immer auf die Einzelperson an. Würde aber generell empfehlen, dann komplett hinzuziehen. Vor alles in der Schweiz lohnt sich das mit dem niedrigeren Steuersatz. Und ganz wichtig ist dann auch die Versicherung vor allem bei Grenzgänger!! Ich hatte damals ne Auslandkrankenverisicherung von (unerwünschter Werbelink entfernt durch Moderator entfernt) und das hat für das erste Jahr gereicht und danach mir ein Privates geholt. Das sind alles Sachen, die am Ende auch entscheiden wie viel Netto übrig bleibt. Am besten so früh wie möglich informieren!

  • Hallo zusammen,


    So weit mir bekannt, gibt es auch mit der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen, das die doppelte Besteuerung ja gerade verhindert. Diese hat für Grenzgänger spezielle Regelungen, aber regelt auch für "Nichtgrenzgänger", welches Land welche Einkünfte besteuern darf. Das andere Land darf dann über den Progressionsvorbehalt einen höheren Steuersatz auf die übrigen Einkünfte anwenden. Also doppelt besteuert wird sicher nicht ...


    Gruß nesciens