Unterhaltsleistungen an Wehrdienstleistende

  • Hallo,


    ich habe von Sept.01 bis Juni.02 Zivildienst gemacht. Mein Vater wollte nun seine "Unterstützungen" als "aussergewöhnliche Belastung" geltend machen.
    Laut Tipp (siehe unten) hat man einen jährlichen Freibetrag von ca. 7.000 €uro bzw. 14.000DM.
    Das Finanzamt will nun den Freibetrag auf Monatbasis herunterbrechen, so dass wir den Freibetrag nur für 4 Monate geltend machen können, also von September01 bis Dezember01.


    Jetzt meine Frage,...
    ist das rechtens?


    Der entsprechende Tipp bei Steuersparbuch.de:
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.steuer-sparbuch.de/de/pub/th_mo/0205agb/tm020511.cfm">http://www.steuer-sparbuch.de/de/pub/th ... 020511.cfm</a><!-- m -->

  • Das ist korrekt.
    Wird Unterhalt nicht während des ganzen Jahres geleistet, wird der maßgebende Unterhaltshöchstbetrag und der Anrechnungsfreibetrag um ein zwölftel für jeden Monat gekürzt, in dem die Voraussetzungen nicht vorliegen (§ 33a Abs. 4 EStG).
    <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->