Dienstreise

  • Ich war für meine Firma 3 1/2 Monate in einer anderen Stadt tätig. Dort war ich in einem Hotel untergebracht und hatte von dort 5 km zur Arbeitsstätte. An den Wochenenden war ich zu Hause. Ich habe keine Ahnung, ob und was ich unter täglichen Fahrten und Reisekosten eintragen kann/muß und wie ich die Erstattungen des Arbeitgebers angeben soll. Danke für Tips!

  • Wenn Sie vorrübergehend für mehr als 3 Monate außerhalb Ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte tätig sind, gelten die ersten 3 Monate als Dienstreise und ab dem 4. Monat greifen die Regelungen zur doppelten Haushaltsführung.
    <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->

  • Welche Belege verlangt das Finanzamt für die ersten drei Monate dann, wenn die Fahrtkosten nicht vom Arbeitgeber getragen wurden? Muß dies durch den Arbeitgeber bestätigt werden, und wenn ja in welcher Form?


    Gruß


    Gitta Bartosik