Pauschale nicht anerkannt

  • Hallo,


    ich bitte um Hilfe bei folgendem Problem mit Finanzamt.
    Ich bin eine Tschechin, die in Prag gelebt und gearbeitet hat. Am 11.11.2000 habe ich einen Deutschen geheiratet - Wohnort in Lindau. Ich war schwanger und bis Anfang Februar 2001 noch in Prag gearbeitet, dann hatte ich Mutterschutz und 02.04. 2001 bekamm ich Kind.
    Nach Deutschland zu meinem Mann habe ich in Juni 2001 umgezogen.
    Finanzamt wollte erstmal die doppelte Haushaltsführung nicht anerkennen, wegen 180 Tage - Regelung, dann hat meiner Steuerhilfe mitgeteilt, dass die angegebenen Kosten sind zu hoch.
    Dabei habe ich die doppelte Haushaltsführung ab 1.1.2001 bis 30.06.2001 beantragt,
    Verpflegung - Pauschal für erste 3 Monate 42dem pro Tag - ist nicht richtig, nach dem Schreiben des BMF vom 12.12.2000 gilt für Tschechien Pauschal 48 DEM pro Tag.
    Bei Unterkunft habe ich Pauschale 130DEM pro Tag - erste Drei Monate und dann 40% davon restliche Zeit benutzt ( auch weniger nach dem Schreiben des BMF vom 12.12.2000 gilt für Tschechien Pauschal 150 DEM pro Tag.)
    Die Pauschale will Finanzamt anerkennen und will von mir die Belege.
    Können sich die Finanzbeämter in Deutschland so was erlauben?


    Danke für die Hilfe


    Ivana