Leistungsprinzip WEG-Abrechnung

  • Hallo,


    puh, hier nun die dritte Anfrage - ich "wurschtle" mich so langsam durch und mir wird auch klar, warum Buchungen meines Vorgängers manchmal für mich so seltsam aussehen.
    Die Abrechnung erfolgte immer nach dem Leistungsprinzip. Die Heizungsabrechnung wird über einen externen Dienstleister erstellt, da passt das alles...


    Ich dachte, wenn ich in den Buchungen den Leistungszeitraum angebe, dass dies in der WEG-Abrechnung dann auch so erscheint. Also eine Hofreining € 30,-- für Dezember 2014 wurde im Jan. 2015 bezahlt.
    Buchungsdatum: 15.Januar 2015
    Leistungszeitraum: 1.bis 31.12.2014


    In der WEG-Abrechnung 2014 erscheinen diese € 30,-- aber NICHT, sondern werden 2015 zugerechnet.


    Das gleiche bei Nachzahlungen/Erstattungen für das Vorjahr von Strom, Wasser usw.


    Um es korrekt nach dem Leistungsprinzip darzustellen, müsste ich nun die RE mit Datum 31.12.2014 buchen und nicht dem tatsächlichen Datum, von welchem es vom Konto abging. Das finde ich sehr kurios, da ich ja einen Leistungszeitraum auswählen kann. Im Forum habe ich schon viel gesucht, aber wenn ich es richtig verstanden habe, bringt diese Leistungszeitraum-Eingabe nur etwas bei Mietabrechnung, welche ich aber nicht mache!


    Wie buche ich das korrekt?


    Nachtrag: ich habe noch einmal nachgelesen - die WEG-Abrechnung muss eigentlich nach dem Abflussprinzip erstellt werden - mit Ausnahme der Heizkostenabrechung.
    Ergo hat der vorherige Verwalter das falsch gehandhabt... ist meine Vermutung richtig?


    Vielen Dank schon einmal!

  • Hallo Schiff1212,


    aus dem Beitrag http://www.hausblick.de/die-nebenkostenabrechnung?start=1 würde ich eher sagen, dass der vorherige Verwalter richtig abgerechnet hat.
    Etwas anderes ist die Abrechnung gegenüber dem Mieter - hier ist laut dem zitierten BGH-Urteil zwingend das Leistungsprinzip (gegenüber dem Mieter, nicht gegenüber dem Eigentümer) anzuwenden. In der Regel ist das Leistungsprinzip gegenüber dem Mieter aber auch bei den Betriebskosten zu beachten.

  • Hallo,


    Gesamtabrechnung Abflussprinzip
    Einzelabrechnung Leistungsprinzip, insbesondere Heizkosten/Warmwasser
    Bei den Heizkosten wird das auch so gemacht! Das berechnet das Programm "Hauswalter" ja auch entsprechend, wenn ich den richtigen Leistungszeitaum eingebe!


    ABER was ist z.B.
    mit Müllabfuhr - hier haben wir eine RE mit Leistungszeitraum 2014, bezahlt im Feb. 15
    Winterdienst - bezahlt im Dez. 14, die Hälfte der RE bezog sich auf Jan-März 15
    Haftpfltichversicherung für 2015 - bezahlt im Dez. 14


    bei den Buchungen gebe ich den Leistungszeitraum auch ein - aber der wird in den Einzelabrechnungen für die Eigentümer NICHT beachtet...
    Das macht mich ja so stutzig...


    Viele Grüße

  • Das Leistungsprinzip bezieht sich in der WEG-Einzelabrechnung nur auf die Verbrauchskosten (Kaltwasser, Heiz- u. Warmwasserkosten gem. HeizKoV). Alle anderen Kosten werden in der WEG-Einzelabrechnung nach dem Abflußprinzip umgelegt und auch so vom Programm ermittelt.
    Der Leistungszeitraum, für die umlagefähigen Kosten einschl. Verbrauchskosten , wird in der Nebenkostenabrechnung für die Mieter berücksichtigt.