Umzugskosten lt . LstR43 gestrichen?

  • Ich zog in den letzten 5 Jahren berufsbedingt drei Mal um. Der letzte Umzug war 2001 ca. 380 km auf Grund einer beruflichen Versetzung. Bei meiner Steuererklärung gab ich eine Umzugskostenpauschale von 1027,- DM an, der erst anerkannt, aber da ich mit der Berechnung anderer Sachverhalte (Abererkennung von Verpflegungspauschalen) in dieser nicht zufrieden war, nach Einpruch der Steuerfestsetzung wieder aberkannt, mit der Begründung, "gemäß Lst-Richtlinie 43 Abs. 10 ist eine Pauschalierung von Umzugskosten anläßlich einer Begründung, Beendigung oder des Wechsels einer doppelten Haushaltsführung nicht zulässig." Soll das ein Scherz sein? Ich ziehe berufsbedingt um, ohne Kosten des Arbeitgeber erstattet zu bekommen (Nachweis lag vor) und soll nun nach eineinhalb Jahren dafür Nachweise bringen. Beim vorhergehenden FA wollte man aus Vereifachung keine Belege sehen, deshalb wurden von mir auch keine weiteren aufgehoben. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Leider läuft meine Einspruchsfrist nächste Woche ab.