Arbeitszimmer bei Lebensgemeinschaft

  • Hallo!
    Ich lebe mit meiner Partnerin in meinem Einfamilienhaus.
    Sie beteiligt sich an allen Kosten, kann aber kein Arbeitszimmer absetzen, da sie ja keine "Miete" zahlt bzw. keine Eigentümerin ist.
    Gibt es eine Möglichkeit?

  • Die steuerliche Berücksichtigung der Arbeitszimmerkosten hängt im wesentlichen davon ab, ob Ihre Partnerin sich an der Immobilie beteiligt hat oder nicht.
    Hat Ihre Partnerin sich daran beteiligt, dann sind die Arbeitszimmerkosten bis zu einem Höchstbetrag absetzbar.
    Hat sie sich nicht beteiligt, dann bin ich der Auffassung, dass sie die nutzungsbezogenen Kosten, das sind die laufenden Betriebskosten, wie Strom, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr u.Ä., sowie Renovierungskosten des Arbeitszimmers und Kosten der Ausstattung, als Werbungskosten absetzen kann, da sie diese in ihrem beruflichen Interesse verausgabt hat.
    Mein Vorschlag wäre: Treffen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrer Partnerin mit der Aufzählung der Kosten, an denen sie sich beteiligt.
    Anteilige Aufteilung der Kosten auf Arbeitszimmer und übrige Wohnung.
    Mietvertrag abschließen wäre auch eine Möglichkeit.
    <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->

  • Siehe auch bei "Steuer-Sparbuch" - Nachlagen - Urteile:
    BFH GrS 2/97 und GrS 3/97 vom 23.08.1999.