Kaltwasser

  • Hallo, ich bin hier neu und habe folgende Situation:


    Wohnung a, selbstgenutz
    Wohnung b, vermietet


    Es gibt einen Gesamtzähler für Kaltwasser und einen nachgeordneten Zähler für den Mieter. Zusätzlich existieren 2 Warmwasserzähler, für jede Wohnung einen.


    Wie erfasse ich korrekt die Zähler? Mir fehlt ein Kaltwasserzähler für die selbstgenutze Wohnung.


    Vielen Dank vorab für die Hilfe!

  • Wenn nicht alle Verbrauchsstellen mit Zählern ausgestattet sind, darf nicht über Verbrauch abgerechnet werden. Differenzermittlungen als fiktive Zähler sind nicht zulässig. Abzurechnen ist über m² oder Personenzahl.
    Machen kann man es natürlich. Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich würde mich auf dieses Spiel aber nicht einlassen.


    -Hi

  • Bekannte als Vermieter, haben das so vertraglich vereinbart. Damit Gerichtsfest.
    Wenn keine Vereinbarung, ist es richtig über m² oder Personen abzurechnen.

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  • das hat aber mit der Frage des TE dann nichts zu tun, wenn es eine Einzelfallvereinbarung ist. Die Antwort sollte einen TE nicht auf eine "falsche Fährte" bringen, sondern die rechtlich "richtige" Antwort gegeben werden, d.h. hier hättest du den Hinweis geben sollen, dass dem eine Einzelvereinbarung zugrunde liegt.