überbrückungsgeld

  • hallo zusammen!


    ich habe 2001 ein gewerbe angemeldet und habe ein halbes jahr
    noch überbrückungsgeld vom arbeitsamt bekommen.


    muss ich dies "buchen in der:
    - einkommenssteuererklärung
    oder
    - kann ich es auch in der gewinn-überschussrechnung berücksichtigen


    vielen dank!

  • Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt (Lohnersatzleistung) unterliegt dem Progressionsvorbehalt und ist in der Einkommensteuererklärung anzugeben.