Einmaliges Honorar als Kleinunternehmer (UmSt-befreit) in der Steuererklärung richtig angeben

  • Hallo,


    Ich hatte im Jahr 2014 nur einen einzigen Auftrag als Designerin auf selbständige Basis/Honorar - in Höhe von 3.000 EUR. Davon musste ich 350 an eine Vermittlungsagentur abgeben. Die Laufzeit des Auftrags überschneidet sich teilweise mit dem Anfang meiner Tätigkeit als Angestellte (beim gleichen Arbeitgeber). Seitdem bin ich nun Angestellte und hatte nie wieder selbständige Arbeit.


    Jetzt kommt das Problem: Wenn ich im WISO Steuer dies als "Sonstige Selbständige Tätigkeit" (ist das überhaupt richtig???) angebe und die 3.000 EUR als Gewinn eintippe, werden mir ca. 500 EUR von der Rückzahlung abgezogen. Damals hatte ich beim Finanzamt angerufen und mir wurde versichert ich müsste keine Steuer für diesen einmaligen kleinen Auftrag zahlen... Habe ich da was falsches im System eingegeben? Wird man bei solch einer kleinen Summe nicht von der Steuer befreit?? Mit den Vermittlungsgebühren und die Steuer in Sicht würde mir ja von den 3.000 EUR sonst gar nichts mehr übrig bleiben... :cursing:


    Ich bin sehr dankbar für eure Hilfe/Hinweise/Tipps/Tricks!!! ?(
    Danke,
    Diana

    • Offizieller Beitrag

    Tricks gibt es von uns keine.


    Dir würde aber schon reichen, wenn Du Dich einmal mit den Begriffen EÜR (Einnahmenüberschussrechnung), Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben auseinandersetzen würdest. Dazu dient, neben der Hilfe des Steuer-Sparbuchs, auch die erweiterte Forumssuche.