umzugsbedingte Unterrichtskosten

  • ...wer kennt sich da aus? Ich weiß zwar mittlerweile, wieviel ich pro Kind absetzen kann, aber ich weiß nicht, bei welchen Voraussetzungen. Reicht es, mit einem schulpflichtigen Kind berufsbedingt umzuziehen, oder müssen weitere Voraussetzungen gegeben sein (z.B. Nachhilfeunterricht, Schulkosten etc.).


    Vielen Dank für jeden guten Hinweis.
    Roger

  • Einzige Voraussetzung für die Absetzung der Unterrichtskosten ist ein beruflich bedingter Umzug.
    Diese Kosten sind jedoch nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Werbungskosten absetzbar (§ 9 Abs. 2 BUKG)
    <!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e -->