Leasing von Computer und Software

  • guten tag!
    wer kann mir Angaben zur notwendigen Dauer eines Leasingvertrags für Computer und Software machen?
    Unter welcher Vorraussetzung ist die monatliche Leasingrate direkt absetzbar?

  • Die Leasingraten sind immer dann sofort abzugsfähige Betriebsausgaben, wenn der Leasinggegenstand dem Leasinggeber zuzurechnen ist, d.h., er den Gegenstand aktivieren muß.
    Die Beurteilung der Leasingverträge richtet sich nach der Grundmietzeit, der Restnutzungsdauer, etc.
    Hierzu kann ich in den nächsten Tagen gerne noch weitere Ausführungen machen.