Fehlermeldung bei Verpflegungsmehraufwendungen

  • Hallo Guscha,


    Es kann nicht in meinem Bestreben liegen, anderen meine Meinung zu Steuersachverhalten ungefragt näher zu bringen. Mein Ziel bestand einzig darin, durch Beschreibung des Fehlers an der weiteren Qualitätsverbesserung mitzuwirken. Da sich diese Diskussion, anders als gedacht, nicht dazu eignet, würde ich mich gerne an Fa. Buhl wenden. Gibt es einen Forenteilnehmer von Buhl oder kennt jemand eine Kontaktadresse von Buhl, die für Fehlerbehebungen nutzbar ist?


    Es ist definitiv kein Fehler; auch schon vor der neuen Regelung ab 1.1.2014 waren bei gemischten Reisen für die Anwendung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen immer der Ort maßgeblich, an dem man am jeweiligen Tag um 24 Uhr war. In deinem Fall der Anreise (mit Hindernissen) im Inland ins Ausland gelten die Pauschalsätze für das Land, in das du gereist bist. Eine Addition gab es auch damals nicht - maßgeblich für die Höhe der Pauschale war die gesamte Reisedauer einschließlich der Fahrtzeiten im Inland (so die Lohnsteuerrichtlinien). D.h. wenn du um 7 Uhr das Haus verlassen hast, war die Gesamtreisezeit an diesem Tag 14 Stunden, damit maßgeblich die Pauschalen im entsprechenden Land für eine Reise zwischen 8 und 14 Stunden (so ist es auch im Steuersparbuch für 2013 ausgewiesen). Ich füge einen Screenshot der hierfür auszufüllenden Tabelle bei. Die wesentlichen Punkte habe ich gelb markiert.
    a) Du machst insgesamt eine Auslandsreise, also ist nur der Teil unter Ausland auszufüllen.
    b) Wenn du auf das Fragezeichen für dem Text "Verpflegungsmehraufwendungen für das Ausland" klickst, wird dir auch angezeigt, dass die Gesamtstunden einschließlich Inland anzugeben sind.
    c) Unter Staat suchst du das Land (und gegebenenfalls auch den Ort) aus
    d) Unter Tage gibst du die Anzahl der Tage im Ausland an (also auch die Reisetage von und nach Hause)
    e) Unter Grund musst du auswählen: Abwesenheit von mindestens 8 Stunden - Abwesenheit von über 14 Stunden oder Abwesenheit von 24 Stunden. Die Stunden sind genau zu nehmen, also sind 14 noch die erste Alternative, 14 Stunden und 5 Minuten die zweite und ein ganzer Tag (also von 0.00 bis 24.00 Uhr die dritte Alternative).
    Das ist das, was dir die anderen mitteilen wollten.
    (Zur Info: ich habe eine tatsächlich mit der Erklärung eingereichte Reise als Muster genommen und die Beträge leicht abgeändert).


    Es handelt sich daher nciht um einen Fehler, den du bei Buhl melden müsstest (geht über die Supportseiten mit dem Eröffnen eines Tickets).

  • Hallo Babuschka,
    über Deine freundliche und fachkundige Antwort inklusive illustrierender Screenshots habe ich mich außerordentlich gefreut, noch dazu, wenn man deren Substanz mit den in mancherlei Hinsicht talentfreien Beiträgen von Montag kontrastiert. Du wirst dem in Deiner Fußzeile genannten Motto gerecht.
    Selbstverständlich stellt es keinen Fehler dar, wenn das Programm meldet, daß der steuerrechtliche Rahmen (im hypothetischen Beispiel 2 Tage) bereits ausgeschöpft wurde. Würde diese Meldung nicht erfolgen, könnte man ohne intime Kenntnis der Sachlage die irrige Annahme hegen, daß der Verpflegungsmehraufwand für mehrere Zeitabschnitte innerhalb eines Reisetages absetzbar wäre.


    Babuschka, lies das Folgende bitte mit großer Sorgfalt.
    Da das Programm den Hinweis lediglich sporadisch einblendet und dies auch nur dann, wenn eine bestimmte Eingabereihenfolge beachtet wird, liegt ein Programmfehler vor. In einer Vielzahl der Fälle erfolgt keine Meldung, sondern statt dessen wird erlaubt, was doch steuerrechtlich verboten ist, nämlich eine Mehrfachstückelung des Verpflegungsmehraufwands ohne Beachtung von §4 EStG "Gewinnbegriff im Allgemeinen", Abschnitt 5, Buchstabe c. Doch das Steuer-Sparbuch wendet sich ja gerade an jene, welche nicht von Berufs wegen im Steuerrecht bewandert sind. Diese sind nun mit der eingangs geschilderten Situation konfrontiert:


    1) Der Steuerpflichtige bildet eine oder mehrere Dienstreisen ab und maximiert dabei jeweils die potentielle Steuerrückzahlung durch eine gedanklich naheliegende Stückelung des Reisetages in mehrere Abschnitte (14+8 oder 8+8+8). Keine Meldung, die ihn davon abhielte. Statt dessen akzeptiert WISO Steuer-Sparbuch 2014 die Eingabe einer größeren Anzahl von Tagen, als durch die zuvor definierte Reiselänge vorgegeben wurde. Ja mehr noch, WISO addiert in dieser Eingabemaske die Verpflegungsmehraufwände, basierend auf den Mehrfachstückelungen eines Reisetages arithmetisch richtig (siehe Bild 4).
    2) Beim Verlassen der Erfassungsmaske fließt die mathematisch korrekt ermittelte Summe des steuerlich falsch erfassten Sachverhalts in die summarische Darstellung der hierarchisch darüber befindlichen Zusammenfassung (siehe Bild 5). Die Schnellanzeige des möglichen Erstattungsbetrags weist - scheinbar folgerichtig - einen höheren Betrag aus und die schließlich ausgeführte Steuerberechnung überträgt das Resultat in das abzugebende Formular.
    3) Doch bei Erfassung weiterer Verpflegungsmehraufwände anderer Dienstreisen bricht die Kausalkette, ausgelöst durch eine zufällig geänderte Ausfüllreihenfolge und der Nutzer sieht sich mit einer Fehlermeldung konfrontiert. Der Versuch, durch Variation zuvor erklärter Verpflegungsmehraufwendungen den Fehler zu verstehen, bewirkt, daß nunmehr auch in den bereits akzeptierten Angaben Fehler reklamiert werden.

  • geht über die Supportseiten mit dem Eröffnen eines Tickets


    Ich habe über die Supportseiten des Buhl Kundencenters den (vermeintlichen) Fehler gemeldet und ein Ticket gelöst. Die Erfassung einer Supportanfrage funktioniert selbsterklärend, man erhält umgehend ein Bestätigungsschreiben und der Bearbeitungsstatus des Vorgangs kann im Kundencenter verfolgt werden.

  • Hallo Guscha,


    Ich habe über die Supportseiten des Buhl Kundencenters den (vermeintlichen) Fehler gemeldet und ein Ticket gelöst. Die Erfassung einer Supportanfrage funktioniert selbsterklärend, man erhält umgehend ein Bestätigungsschreiben und der Bearbeitungsstatus des Vorgangs kann im Kundencenter verfolgt werden.


    Es wäre schön, wenn du die Allgemeinheit über das Ergebnis deines Tickets unterrichten würde - man lernt immer gerne dazu und die Leser dieser Diskussion möchten auch gerne wissen, was nun der Stand der Dinge ist.