Nebenjob Einnahme-Ausgaberechnung oder Übungsleiterpauschale - - - Was macht wann mehr Sinn?

  • Hallo alle miteinander,


    kurz vorab ich nutzte die T@x-Software um meine jährliche Einkommenssteuererklärung zu machen. Dieses Jahr habe ich nun einen Nebenjob aufgenommen, welcher mit der Übungsleiterpauschale behandelt werden kann. Nur macht das Sinn? Und hier kommt das Forum ins Spiel :)


    Der Nebenjob wird 6-8mal pro Jahr mit je 4 Tagen durchgeführt. Mit den Einnahmen werde ich die 2.400 Euro locker überschreiten. Und jetzt würde mich interessieren was geht bzw. was geht nicht. Ich habe mich jetzt mal mit der Thematik beschäftigt und mich würde interessieren ob ich das richtig verstanden habe oder eben nicht.


    Variante mit Übungsleiterpauschale (ÜblP):

    Einkommen 5.000 Euro
    abzgl. ÜblP 2.400 Euro
    zu versteuern 2.600 Euro


    Diese Variante macht wohl nur Sinn, wenn die tatsächlichen Aufwendungen unter oder exakt bei 2.400 Euro liegen.


    Variante ohne Übungsleiterpauschale

    Einkommen 5.000 Euro
    abzgl. tatsächlicher Kosten* 3.000 Euro
    zu versteuern 2.000 Euro


    *tatsächliche Kosten (und das sind jetzt meine konkreten Probleme) müssen die ÜblP übersteigen sonst macht es ja keinen Sinn.


    - Wie muss ich das dann in der Erklärung angeben?


    Aber viel wichtiger - Was darf ich überhaupt geltend machen?


    - Fahrtkosten tatsächlich - oder - 0,30 Euro pro Kilometer (könnte ich auch eine Bahncard geltend machen - Hintergrund ist, das die Tätigkeit Bundesweit ausgeübt werden muss die Fahrtstrecke einfach zwischen 200 und 600 Kilometer liegen würde, spiele daher mit dem Gedanken mir die Bahncard 50 zuzulegen - durchgerechnet habe ich es mir aber noch nicht )
    - Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe (Hotelquittung)
    - Verpflegung??? (oder gibts das Tagegeld)
    - Beschaffungen??? Ich werde mir auf Grund dieser Tätigkeit einen neuen Laptop kaufen müssen, diesen benötige ich auch für die Ausübung der Tätigkeit. Gilt hier die Abschreibung über 3 Jahre?
    - Was kann man denn sonst so geltend machen? Arbeitskleidung wie Anzüge etc. wohl eher nicht??


    Wie Ihr seht, würde mich alles rund ums Thema Nebenjob, Übungsleiterpauschale etc. interessieren. Aus den Inhalten die Google mir lieferte wurde ich leider nicht ausreichend schlau. Ich hoffe Ihr habt ein paar gute Hinweise und könnt ein wenig Licht ins Dunkle bringen.


    Viele Grüße Ostman ?( ?( ?(

    • Offizieller Beitrag

    kurz vorab ich nutzte die T@x-Software um meine jährliche Einkommenssteuererklärung zu machen.

    Das tax-Forum findest Du übrigens dort: http://www.tax-steuersoftware.de/forum/index.php/BoardList/?


    Ansonsten bitte die Forenregeln beachten und keine Sammelfragen.


    Wie schon mehrfach im Forum erwähnt kann man entweder die steuerfreien Pauschalen nach § 3 Nr. 26, 26a EStG geltend machen oder die höheren tatsächlichen Betriebsausgaben i.S.d. EStG.