Dienstwagen und 1% Regelung bei Wechseltätigkeit

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein kleines Problem mit dem korrekten Eintragen meines Dienstwagens in WISO Steuer-Sparbuch 2015. Die Forumsbeiträge zu diesem Thema haben mir leider nicht weiter geholfen.


    1. An welcher Stelle kann ich die Eintragung vornehmen?


    Laut dem WISO Steuer-Sparbuch 2015 E-Book (http://update1.buhl-data.com/d…r_Sparbuch_2015_ebook.pdf) muss ich in der Navigationsleiste Laufende Buchungen 2014 auswählen. Leider gibt es diesen Eintrag nicht :(


    2. Ich habe eine Wechseltätigkeit und bezahle nur die 1% des Wagenwerts (keine 0,30 € pro KM)


    So wie ich das verstanden habe, werden aber immer die 0,30 € pro KM berechnet. Muss ich dann einen entsprechenden Nachweise der Firma beilegen, dass ich die 0,30 € nicht zahlen muss? Oder trage ich dann stattdessen die 0,30€ bei den Werbungskosten mit ein?


    Kleine Anmerkung ich habe den Dienstwagen erst Mitte des Jahres bekommen. Momentan habe ich für die erste Jahreshälfte die Werbungskosten eingetragen und für die zweite Jahreshälfte nichts.


    Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.


    Viele Grüße
    Christian

    • Offizieller Beitrag

    Die Forumsbeiträge zu diesem Thema haben mir leider nicht weiter geholfen.

    Das kann ich nun wirklich kaum glauben, da diverse Male thematisiert.


    Was möchtest Du denn für die Wechseltätigkeit für Fahrtkosten ansetzen, wenn Dir doch aufgrund der Nutzung des Firmenwagens insoweit überhaupt keine Kosten entstehen? ?(

  • Hallo daywalker2k4,


    2. Ich habe eine Wechseltätigkeit und bezahle nur die 1% des Wagenwerts (keine 0,30 € pro KM)


    So wie ich das verstanden habe, werden aber immer die 0,30 € pro KM berechnet. Muss ich dann einen entsprechenden Nachweise der Firma beilegen, dass ich die 0,30 € nicht zahlen muss? Oder trage ich dann stattdessen die 0,30€ bei den Werbungskosten mit ein?


    Du scheinst hier einiges zu verwechseln: die 1% monatlich zahlst du für die private (erlaubte) Nutzung des Dienstwagens. Diese ist steuerlich völlig irrelevant. Da du wegend er Einsatzwechseltätigkeit keine feste erste Tätigkeitsstätte hast, gibt es keine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, für die die 0,30 € je Entfernungskilometer als Fahrtkosten einsetzbar wären (im Gegenzug müsstest du dafür aber weitere 0,002% monatlich versteuern).
    Dienstfahren sind nicht absetzbar, da hierfür der Firmenwagen genutzt werden kann (siehe Antwort von miwe4).


    Schöne Pfingsten nesciens

  • Hallo,


    erst einmal danke für eure Antworten. Anscheinend habe ich mich nicht gut ausgedrückt.


    Das ich keine Werbungskosten für den Dienstwagen zwischen Wohnung und Erster Tatätigkeitsstätte eintragen kann ist mir bewusst. Ich meinte damit lediglich, ob das Finanzamt, wenn ich einen Dienstwagen eintrage, automatisch damit rechnet und ich ggf. ein Schreiben dazu legen muss, dass ich eine Wechseltätigkeit ausübe.


    Zitat

    Das kann ich nun wirklich kaum glauben, da diverse Male thematisiert.


    Das war auf das Eintragen in WISO bezogen. Wie gesagt ich habe mir auch das E-Book angeschaut, aber ich finde einfach nicht die Stelle die dort benannt ist.


    Zitat

    Du scheinst hier einiges zu verwechseln: die 1% monatlich zahlst du für die private (erlaubte) Nutzung des Dienstwagens. Diese ist steuerlich völlig irrelevant.


    Okay. Das bedeutet, dass ich das in meiner Steuererklärung nirgends angeben muss? Im Endeffekt bedeutet das dann, dass ich einfach nur die Monate an denen ich mit meinem Privatwagen gefahren bin, die KM zwischen Wohnung und Erster Tätigkeitstätte eintrage und die restlichen Monate einfach ignoriere?


    Zum Beispiel verwirrt mich die Aussage auf der folgenden Webseite: http://www.steuerklassen.com/s…ererklaerung-dienstwagen/


    Zitat

    Das dienstliche Fahrzeug ist als geldwerter Vorteil in der Anlage N in dem Feld “Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Lohnsteuerabzug vorgenommen worden ist (soweit nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten)” einzureichen.


    Damit ist es allerdings nicht getan: Zusätzlich muss eine gesonderte Erklärung nebst Berechnung der Einkommensteuererklärung beigefügt werden.


    Dort steht dass ich den Wagen als geldwerten Vorteil eintragen muss. Es wäre nett, wenn mir jemand sagt, wo genau ich das in WISO machen kann - falls ich es machen muss.


    Viele Grüße
    Christian

  • Hallo daywalker2k4,



    Nein, dort steht, falls der geldwerte Vorteil nicht schon auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde, ist er als geldwerter Vorteil anzugeben. Du hast aber doch die 1% Monat für Monat versteuert, also ist der Vorteil im Gesamtbetrag der Einkünfte doch berücksichtigt worden (kannst nur du anhand deiner monatlichen EInkünfte kontrollieren).

    Im Endeffekt bedeutet das dann, dass ich einfach nur die Monate an denen ich mit meinem Privatwagen gefahren bin, die KM zwischen Wohnung und Erster Tätigkeitstätte eintrage und die restlichen Monate einfach ignoriere?


    Hast du denn vorher eine andere Tätigkeit gehabt? Sonst geht das nicht, bei einer Wechseltätigkeit gibt es keine erste Tätigkeitsstätte. Frag im Zweifel deinen Arbeitgeber, ob er dir eine erste Tätigkeitsstätte für die Zeit vor der Gewährung des Dienstfahrzeuges zugeordnet hat. Sonst hättest du für die Zeit ohne Dienstfahrzeug die Möglichkeit, Dienstreisen anzusetzen.
    Wohlgemerkt: Zwei Voraussetzungen gibt es hierfür
    a) es gibt eine zugeordnete erste Tätigkeitsstätte
    b) es stand der Dienstwagen nicht zur Verfügung (sonst hätte zusätzlich die Versteuerung der Fahrten mit 0,02% erfolgen müssen).


    nesciens