Buchführung und Steuererklärung von Steuerberaterin übernehmen - Einige Fragen

  • Hallo zusammen,


    mein Vater ist selbstständig (seit vielen Jahren) und arbeitet als Bauleiter / Baudienstleister für ein anderes Unternehmen (quasi als Subunternehmer). 2012 lief die Firma aus privaten Gründen auf meinem Namen, seit 2013 wieder auf meinen Vater (Firma wurde übernommen). Zwischenzeitlich hatte er mal 1-2 Angestellte, momentan (und voraussichtlich auch in Zukunft) keine mehr. Umsatzsteuer führt er keine ab, da die Rechnungen nach §13b UStG erstellt werden. 2013 hatte die Steuerberaterin bilanziert / doppelte Buchführung durchgeführt, da die Grenzen für die EÜR überschritten wurden. Für 2014 wurde von der Steuerberaterin jedoch wieder ein Wechsel auf eine EÜR beantragt, da sich die Gegebenheiten geändert haben (Keine Angestellte mehr und Wechsel des Unternehmens, für das mein Vater arbeitet. Dadurch werden die Grenzen für eine EÜR voraussichtlich nicht mehr überschritten. Das Finanzamt hat den Antrag auch schon bewilligt.


    Sowohl Buchführung, als auch die Steuererklärung führt momentan die Steuerberaterin durch. Aus verschiedenen Gründen möchte die Buchführung und Steuererklärung nun ich übernehmen. Einerseits der Kosten wegen (monatliche Buchführungspauschale von 95€ + ca. ~1500 € für die Steuererklärung), anderseits aber auch, weil ich einen genauen Einblick in die Finanzen (sowohl private, als auch geschäftlich) meiner Eltern nehmen möchte.


    Bevor ich meine Fragen los werde, noch einmal ein paar Fakten zu meinem Vater / dem Unternehmen:
    - Bis auf 2012 (als die Firma auf meinen Namen lief) seit vielen Jahren selbstständig, keine Angestellten
    - Verheiratet, eigene finanzierte Immobilie
    - Arbeitet als Subunternehmer für ein Unternehmen (2014 wechselte dieses Unternehmen). Hat also nur einen Kunden.
    - Fährt mit KFZ (1% Regelung) jeden Tag zum Firmensitz des Unternehmens bzw. den Baustellen und macht dafür jeden Tag 12 € Reisekosten geltend
    - Schreibt seit jeher Rechnungen in Excel und druckt diese aus.
    - Prinzipiell kauft er nur sehr wenig Material für die Dienstleistung, die er als Unternehmer erbringt. Abgesetzt werden sonst natürlich die üblichen Dinge (Laptop, Handy, etc)
    - Es existiert zwar ein Privat- und ein Geschäftsgirokonto, (fast) alle Abbuchungen gehen mittlerweile jedoch vom Geschäftskonto ab (auf Wunsch der Steuerberaterin) und werden (soweit ich es erkenne kann), als Privatentnahmen gebucht.


    Was ich möchte:
    - Möglichst detaillierten Überblick über die finanzielle Situation / Ausgaben. Sowohl geschäftlich, als auch privat
    - Ablösen von Excel als Rechnungserstellungsprogramm, da nicht revisionssicher
    - Allgemein alle "Fallstricke" beseitigen, die bei einer etwaigen Betriebsprüfung zu Problemen führen können (wie z.B. Excel für die Rechnungen)
    - Durchführung der Buchführung und Steuererklärung meiner Eltern


    Meine Fragen nun:


    Welche Programme benötige ich?
    Wir haben bereits WISO Mein Geld Professional. Weiterhin habe ich mit die Testversion von WISO EÜR & Kasse angeschaut. Das Programm scheint ja genau das zu sein, dass ich für meine Anforderungen brauche. Da ich nicht glaube, dass mit EÜR & Kasse eine vollständige Steuererklärung möglich ist, denke ich, dass WISO Steuer-Sparbuch dann das Paket "abrundet". EÜR & Kasse exportiert alle notwendingen Informationen bzgl. des Betriebes und in Steuer-Sparbuch wird dann der Rest gemacht. Sehe ich das soweit richtig?


    Wie kann ich am besten die Buchhaltung von der Steuerberaterin übernehmen?
    Für das Jahr 2014 hat sie die Buchführung bereits fertig, die Steuererklärung wurde jedoch noch nicht erstellt. Soll ich vielleicht um einen Export der Buchungen aus ihrer DATEV bitten und diese importieren? Die Buchführung wurde ja bereits bezahlt. Darf sie sich "weigern", die Daten herzugeben? Es wäre natürlich schön, einen Export zu haben und so die Steuererklärung selber anzufertigen. Wie würdet ihr vorgehen?


    Seht ihr allgemein irgendwelche Probleme? Oder habt ihr Tipps?


    Kurz zu mir: Ich habe ein abgeschlossenes Studium der Wirtschaftsinformatik und keine Abneigung gegen Buchführung oder das Einlesen in eine neue Thematik. Und da der Fall von meinem Vater meiner Meinung nach "relativ" simpel ist, wüsste ich nicht, was gegen das Vorhaben spricht?


    Soo...Der Text ist nun doch etwas länger geworden, aber ich hoffe, alle nötigen Informationen sind enthalten und ich habe nichts vergessen. Jetzt schon einmal vielen Dank für eure Hilfe, wenn noch etwas unklar ist, einfach fragen :).


    Viele Grüße
    Donno

  • Hallo Donno,


    hier nur einige allgemeine Anmerkungen:

    Bis auf 2012 (als die Firma auf meinen Namen lief) seit vielen Jahren selbstständig, keine Angestellten


    Habt Ihr schon einmal prüfen lassen, ob hier nicht Scheinselbständigkeit vorliegt? Da keine Angestellen (mit der von dir genannten Ausnahme) und nur ein Arbeitgeber liegt hier m. E. nach eine latente Gefahr. Habt ihr mit der Steuerberaterin darüber einmal gesprochen?


    Verheiratet, eigene finanzierte Immobilie


    Für das Gewerbe nicht interessant, für die Steuererklärungen dann schon (welches Programm)

    Arbeitet als Subunternehmer für ein Unternehmen (2014 wechselte dieses Unternehmen). Hat also nur einen Kunden.


    siehe erste Anmerkung

    Fährt mit KFZ (1% Regelung) jeden Tag zum Firmensitz des Unternehmens bzw. den Baustellen und macht dafür jeden Tag 12 € Reisekosten geltend


    Ist das Fahrzeug vom Auftraggeber gestellt? Oder wie kommt es sonst zu der 1%-Versteuerung (Betriebsvermögen?)
    Wenn der Auftraggeber die 12 Euro pro Tag zahlt (Verpflegungsmehraufwand), ist dies ein Indiz für die Scheinselbständigkeit. Verpflegungsmehraufwand ist bei Selbständigen eigentlich nicht Sache des Auftraggebers!


    Schreibt seit jeher Rechnungen in Excel und druckt diese aus.


    du hast selber erkannt, dass dies Probleme verursachen kann - insbesondere wegen der neuen Regelungen der GoBD, die auch für (kleine) Gewerbetreibende gelten (Unveränderbarkeit)


    Prinzipiell kauft er nur sehr wenig Material für die Dienstleistung, die er als Unternehmer erbringt. Abgesetzt werden sonst natürlich die üblichen Dinge (Laptop, Handy, etc)


    scheint so in Ordnung zu sein --> Betriebsausgaben, Anlagenvermögen prüfen


    Es existiert zwar ein Privat- und ein Geschäftsgirokonto, (fast) alle Abbuchungen gehen mittlerweile jedoch vom Geschäftskonto ab (auf Wunsch der Steuerberaterin) und werden (soweit ich es erkenne kann), als Privatentnahmen gebucht.


    Wenn ein Privatkonto existiert, warum gehen dann noch Zahlungen, die als privat deklariert werden, vom Geschäftskonto ab? Hier sollte doch eigentlich getrennt werden, um die Buchungen als Privatentnahmen zu reduzieren (wobei sicher monatliche Entnahmen für den Lebensunterhalt gemacht werden können, aber nicht einzelne Abbuchungen. Da die Steuerberaterin dies bislang akzeptiert hat, sollte es aber kein Hindernis sein.


    Ablösen von Excel als Rechnungserstellungsprogramm, da nicht revisionssicher


    siehe oben

    Welche Programme benötige ich?
    Wir haben bereits WISO Mein Geld Professional. Weiterhin habe ich mit die Testversion von WISO EÜR & Kasse angeschaut. Das Programm scheint ja genau das zu sein, dass ich für meine Anforderungen brauche. Da ich nicht glaube, dass mit EÜR & Kasse eine vollständige Steuererklärung möglich ist, denke ich, dass WISO Steuer-Sparbuch dann das Paket "abrundet". EÜR & Kasse exportiert alle notwendingen Informationen bzgl. des Betriebes und in Steuer-Sparbuch wird dann der Rest gemacht. Sehe ich das soweit richtig?


    Mit Mein Geld kannst du keine Rechnungen schreiben. In EÜR & Kasse hast du eigentlich das Grundrüstzeug. Wenn du gleich etwas komfortabler arbeiten willst, nimmst du den "größeren" Bruder Mein Büro. Von beiden Programmen kannst du in das Steuersparbuch importieren, so dass die EÜR aus dem Büroprogramm in der Steuererklärung nicht noch einmal erstellt werden muss.
    Mit diesen beiden (EÜR & Kasse oder Mein Büro und Steuersparbuch) hast du alles, was du für die Buchhaltung und Steuererklärung benötigst. Das Steuersparbuch ist notwendig, da sonst Einkünfte aus Gewerbe/Freiberuf und ev. Kapitalvermögen nicht erfasst werden können.

    Wie kann ich am besten die Buchhaltung von der Steuerberaterin übernehmen?
    Für das Jahr 2014 hat sie die Buchführung bereits fertig, die Steuererklärung wurde jedoch noch nicht erstellt. Soll ich vielleicht um einen Export der Buchungen aus ihrer DATEV bitten und diese importieren? Die Buchführung wurde ja bereits bezahlt. Darf sie sich "weigern", die Daten herzugeben? Es wäre natürlich schön, einen Export zu haben und so die Steuererklärung selber anzufertigen. Wie würdet ihr vorgehen?


    Ich würde die Buchführung anhand des Journals quasi duplizieren - damit findest du auch gleich heraus, wo du eventuell Fragen in der Bedienung hast. Wenn das Ergebnis 1:1 mit dem der Steuerberaterin übereinstimmt, hast du richtig gebucht und kannst das neue Jahr anfangen.


    Zum Schluss noch ein Tipp: lass die Steuerberaterin noch das Jahr 2014 fertig machen, schon allein wegen des Termin 31.5. (ohne Steuerberaterin müsstest du schnellstens eine Terminverlängerung beantragen - nur mit Steuerberatern ist dieser Termin auf den 31.12. generell verschoben). Du kannst ja schon parallel die Eingaben im Steuersparbuch machen - hast dann ebenfalls einen guten Vergleich. Alternativ kannst du natürlich auch die Daten von 2013 nachvollziehen (benötigst dann aber das Steuersparbuch 2014 zusätzlich) und dann übernehmen in die Version 2015 (für die Erklärung 2014).


    nesciens

  • Hi nesciens,


    schonmal danke für deine Antworten. Ich werde mal einzeln drauf eingehen :):


    Zitat von nesciens


    Habt Ihr schon einmal prüfen lassen, ob hier nicht Scheinselbständigkeit vorliegt? Da keine Angestellen (mit der von dir genannten Ausnahme) und nur ein Arbeitgeber liegt hier m. E. nach eine latente Gefahr. Habt ihr mit der Steuerberaterin darüber einmal gesprochen?


    Daran haben ich jüngst auch gedacht. Da mein Vater allerdings seit Jahren steuerlich beraten wird, dachte ich, das wird schon seine Richtigkeit haben. Werde da aber nochmal nachhaken.


    Zitat von nesciens


    Ist das Fahrzeug vom Auftraggeber gestellt? Oder wie kommt es sonst zu der 1%-Versteuerung (Betriebsvermögen?)
    Wenn der Auftraggeber die 12 Euro pro Tag zahlt (Verpflegungsmehraufwand), ist dies ein Indiz für die Scheinselbständigkeit. Verpflegungsmehraufwand ist bei Selbständigen eigentlich nicht Sache des Auftraggebers!


    Zum KFZ: Nein, das KFZ gehört ihm (etwas komplizierter. Ich habe es finanziert und es wurde Darlehensvertrag zwischen mir und meinem Vater geschlossen, alles mit der Steuerberaterin abgesprochen). Den genauen Grund für die 1% Regelung habe ich jetzt aktuell nicht im Kopf. Damals führte er ein Fahrtebuch, aber vor ein paar Jahren wurde zusammen mit der Steuerberaterin auf die 1% umgestellt.


    Zitat von nesciens


    scheint so in Ordnung zu sein --> Betriebsausgaben, Anlagenvermögen prüfen


    Was meinst du genau mit Anlagevermögen prüfen?


    Zitat von nesciens


    Wenn ein Privatkonto existiert, warum gehen dann noch Zahlungen, die als privat deklariert werden, vom Geschäftskonto ab? Hier sollte doch eigentlich getrennt werden, um die Buchungen als Privatentnahmen zu reduzieren (wobei sicher monatliche Entnahmen für den Lebensunterhalt gemacht werden können, aber nicht einzelne Abbuchungen. Da die Steuerberaterin dies bislang akzeptiert hat, sollte es aber kein Hindernis sein.


    Die Steuerberaterin hat es anscheinend nicht nur akzeptiert, sondern sogar angeregt! Das hatte mich auch gewundert, ich wäre jetzt auch erst davon ausgegangen, beide Konten zu trennen. Mal zur Argumentation: Warum sind sollte man nicht viele einzelne Privatentnahmen haben?


    Zitat von nesciens


    Mit Mein Geld kannst du keine Rechnungen schreiben. In EÜR & Kasse hast du eigentlich das Grundrüstzeug. Wenn du gleich etwas komfortabler arbeiten willst, nimmst du den "größeren" Bruder Mein Büro. Von beiden Programmen kannst du in das Steuersparbuch importieren, so dass die EÜR aus dem Büroprogramm in der Steuererklärung nicht noch einmal erstellt werden muss.
    Mit diesen beiden (EÜR & Kasse oder Mein Büro und Steuersparbuch) hast du alles, was du für die Buchhaltung und Steuererklärung benötigst. Das Steuersparbuch ist notwendig, da sonst Einkünfte aus Gewerbe/Freiberuf und ev. Kapitalvermögen nicht erfasst werden können.


    Das Mein Geld keine Rechnungen schreiben kann, ist mir klar. Ich dachte, ich kann damit "vorgelagert" schon mal alle private Buchungen kategorisieren (für die private finanzielle Auswertung) und dann alle Buchungen in EÜR&Kasse übernehmen. Weißt du, wie ich das meine? Sodass die privaten Buchungen bereits kontiert sind und ich die geschäftlichen abarbeite. Es gibt doch eine Import / Export Funktion zwischen Mein Geld und EÜR&Kasse. Aber das ist auch kein Muss, theoretisch kann ich die Sachen ja auch getrennt bearbeiten. Und wenn es sinnvoller ist, die Trennung zwischen geschäftlichen und privaten Buchungen auf beide Konten wieder herstellen, ist der Aufwand ja auch gering.


    Ich finde EÜR&Kasse auf den ersten Blick übersichtlicher als Mein Büro und wenn es ausreicht, würde ich erstmal dabei bleiben. Sollte irgendwann notwendig sein, auf Mein Büro zu wechseln, lassen sie die Daten ja bestimmt übernehmen.


    Zitat von nesciens


    Ich würde die Buchführung anhand des Journals quasi duplizieren - damit findest du auch gleich heraus, wo du eventuell Fragen in der Bedienung hast. Wenn das Ergebnis 1:1 mit dem der Steuerberaterin übereinstimmt, hast du richtig gebucht und kannst das neue Jahr anfangen.


    Genau das wollte ich machen. Ich habe die Summen- und Saldenlisten für 2014 alle zuhause, lediglich die originalen Kassenbücher liegen noch bei der Steuerberaterin. Die werde ich mir besorgen und dann das ganze Jahr 2014 nachbuchen und die Kontenlisten vergleichen.


    Zitat von nesciens


    Zum Schluss noch ein Tipp: lass die Steuerberaterin noch das Jahr 2014 fertig machen, schon allein wegen des Termin 31.5. (ohne Steuerberaterin müsstest du schnellstens eine Terminverlängerung beantragen - nur mit Steuerberatern ist dieser Termin auf den 31.12. generell verschoben). Du kannst ja schon parallel die Eingaben im Steuersparbuch machen - hast dann ebenfalls einen guten Vergleich. Alternativ kannst du natürlich auch die Daten von 2013 nachvollziehen (benötigst dann aber das Steuersparbuch 2014 zusätzlich) und dann übernehmen in die Version 2015 (für die Erklärung 2014).


    An die Frist habe ich auch schon gedacht, daher werden wir die Steuererklärung für 2014 wohl noch von ihr machen lassen (müssen).


    Mal eine Frage zu den Versionen: Wenn ich EÜR & Kasse 2015 jetzt kaufe, kann ich damit sowohl die Buchungen und die EÜR für das Jahr 2014 "nachstellen" (und mit dem Steuerberater vergleichen) und dann für das Jahr 2015 "produktiv" nutzen? Wenn ich die komplette Steuererklärung für Jahr 2014 (die die Steuerberaterin noch erstellt) auch nachvollziehen möchte, muss ich WISO Steuerbuch 2015 kaufen. Ansonsten muss ich das Steuersparbuch ja erst nächstes Jahr kaufen, weil die erste Steuererklärung von "mir" ja erst die für 2015 ist. Sehe ich das richtig? (Wobei ich für mich persönlich tax 2015 gekauft habe, das kann ich ja eigentlich für die "Nachstellung" von 2014 auch nutzen.)


    Auf jeden Fall vielen Dank für deine Hilfe! Ich möchte die Buchhaltung jetzt so schnell wie möglich übernehmen und die finanzielle Lage der Firma genau verstehen, da wir mit unserer Hausbank (Sparkasse) extreme Probleme haben (Lassen jede sche*** 5€ Lastschrift zurück gehen, weil das Dispo überzogen ist und die Rechnung noch nicht bezahlt wurde). Wir brauchen eigentlich einen Kredit und ich verstehe nicht, warum wir keinen bekommen. Beim nächsten Gespräch möchte ich dabei sein, um entsprechend mit den Zahlen argumentieren zu können. Aber genug davon ;).

  • Hallo Donna,


    melde mich nächste Woche - bin auf dem "Sprung", muss verreisen. Ich habe noch einige Hinweise ..


    nesciens

  • Hi nesciens,


    danke :). Ich werde zwischenzeitlich mit schonmal etwas mit EÜR & Kasse vertraut machen (Stammdaten eingeben, etc.).


    Liebe Grüße


    DonnO ;)


    //EDIT: Besonders interessieren mich Tipps zur Übernahme der "vorhandenen" Buchungen / Analgevermögen (KFZ, GWG,...) / etc. von der Steuerberaterin. Ist mir gerade eingefallen und wollte ich ergänzen ;)

    • Offizieller Beitrag

    An die Frist habe ich auch schon gedacht, daher werden wir die Steuererklärung für 2014 wohl noch von ihr machen lassen (müssen).


    Allein wegen der bekannten Frist 31.05. würde ich nicht es abhängig machen auf den Steuerberater zurückzugreifen. Habe ohne Aufsehens eine Verlängerung um Monate bewilligt bekommen. Ein Anruf reichte.

  • Hallo Donno,


    bin zurück und will mein Versprechen jetzt einlösen:


    Daran haben ich jüngst auch gedacht. Da mein Vater allerdings seit Jahren steuerlich beraten wird, dachte ich, das wird schon seine Richtigkeit haben. Werde da aber nochmal nachhaken.


    Das ist auch mehr eine sozialrechtliche Frage und weniger eine steuerliche. Möglich, dass die StBin hier nicht weiter geprüft hat. Ob daher ein Beratungsfehler vorliegen könnte, kann nur die zuständige Kammer klären (sollte aber erst geprüft werden, wenn aus der Prüfung eine Scheinselbständigkeit resultiert, denn nur dann habt ihr einen "Schaden").


    Zum KFZ: Nein, das KFZ gehört ihm (etwas komplizierter. Ich habe es finanziert und es wurde Darlehensvertrag zwischen mir und meinem Vater geschlossen, alles mit der Steuerberaterin abgesprochen). Den genauen Grund für die 1% Regelung habe ich jetzt aktuell nicht im Kopf. Damals führte er ein Fahrtebuch, aber vor ein paar Jahren wurde zusammen mit der Steuerberaterin auf die 1% umgestellt.


    Dann müsste das Kfz im Anlageverzeichnis auftauchen und die 1% wäre in Ordnung, wenn das Kfz zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird ("notwendiges Anlagevermögen"). Sonst geht die 1%-Regelung nicht, dann sind die "echten" Anteile zu versteuern (zwischen 10 und 50% betrieblicher Nutzung). Unter 10% ist das Kfz Privatvermögen (davon gehe ich aber nicht aus, da die StBin sonst einen Fehler in der Bilanzierung gemacht hätte). Also dürfte die 1%-Versteuerung richtig sein. Musst du nur dann jeden Monat daran denken (wegen Umsatzsteuer).


    Was meinst du genau mit Anlagevermögen prüfen?


    Alle Wirtschaftsgüter, die nicht sofort verbraucht werden, müssen in einem Anlageverzeichnis aufgeführt werden (einzeln oder - falls Poollösung - pro Jahrgang in einem Posten). Also müssten die genannten Gegenstände im Anlageverzeichnis enthalten sein. Dies muss in MB aufgebaut werden, damit du die entsprechenden Abschreibungen automatisch in die Buchhaltung bekommst.


    Die Steuerberaterin hat es anscheinend nicht nur akzeptiert, sondern sogar angeregt! Das hatte mich auch gewundert, ich wäre jetzt auch erst davon ausgegangen, beide Konten zu trennen. Mal zur Argumentation: Warum sind sollte man nicht viele einzelne Privatentnahmen haben?


    Der Sinn hinter der 2-Kontenmethode ist, dass alle betrieblichen Einnahmen auf ein Konto gehen und alle Ausgaben von einem anderen getätigt werden. Hat aber meines Wissens nach nichts mit der Trennung zwischen privat und betriebliche Ausgaben zu tun. Hier ist die Trennung transparenter - du sparst viele Buchungen auf Privatkonto im MB. Daher sollte auf dem betrieblichen Konto nur betriebliche Einnahmen und Ausgaben auftauchen und - eventuell ein- bis zweimal im Monat eine größere Entnahme (in Form einer Überweisung) als "Gehalt" für die Deckung der privaten Kosten. Diese werden dann vom privaten Konto aus bezahlt.


    Das Mein Geld keine Rechnungen schreiben kann, ist mir klar. Ich dachte, ich kann damit "vorgelagert" schon mal alle private Buchungen kategorisieren (für die private finanzielle Auswertung) und dann alle Buchungen in EÜR&Kasse übernehmen. Weißt du, wie ich das meine? Sodass die privaten Buchungen bereits kontiert sind und ich die geschäftlichen abarbeite.


    In Mein Büro werden private Ausgaben nicht mehr weiter kategorisiert, sondern werden als "nicht betriebsnotwendig" bezeichnet. Die Kategorisierung über Mein Geld wäre - wenn du wie im vorher gehenden Abschnitt beschrieben vorgehst - ausreichend für die privaten Zwecke. Diese Buchungen musst du dann auch nicht mehr in Mein Büro übernehmen (nur was über das betriebliche Konto läuft). Du hättest dann auch eine saubere Trennung zwischen privat und betrieblich - freut jedes Finanzamt.


    Genau das wollte ich machen. Ich habe die Summen- und Saldenlisten für 2014 alle zuhause, lediglich die originalen Kassenbücher liegen noch bei der Steuerberaterin. Die werde ich mir besorgen und dann das ganze Jahr 2014 nachbuchen und die Kontenlisten vergleichen.


    Prima - dann können mögliche Fehlerquellen gefunden werden ohne in laufenden Buchungen unnötig viel zu korrigieren.


    An die Frist habe ich auch schon gedacht, daher werden wir die Steuererklärung für 2014 wohl noch von ihr machen lassen (müssen).


    Die Frist war für mich auch mehr ein Hinweis - SAMM hat dich ja auf die Möglichkeit der Fristverlängerung hingewiesen. Die Erstellung über die StBin hat den Vorteil, dass sie ja alle Buchungen kennt und damit die Erklärung entsprechend erstellt und du dann die Möglichkeit hast, nachzuvollziehen, warum bestimmte Zahlen in den einzelnen Zeilen stehen (und auch eventuell noch nachfragen kannst). Der zweite Hinweis: die StBin hat die Buchhaltung gemacht und trägt damit euch gegenüber die Verantwortung für die Richtigkeit. Wenn sie nun die Erklärung nicht mehr macht, liegt die Verantwortung für alles gegenüber dem Finanzamt bei dir, denn du musst die Buchhaltung dann auch auf Richtigkeit überprüfen (du übernimmst die Daten). Aber letztendlich ist es natürlich auch eine Kostenfrage.


    Mal eine Frage zu den Versionen: Wenn ich EÜR & Kasse 2015 jetzt kaufe, kann ich damit sowohl die Buchungen und die EÜR für das Jahr 2014 "nachstellen" (und mit dem Steuerberater vergleichen) und dann für das Jahr 2015 "produktiv" nutzen? Wenn ich die komplette Steuererklärung für Jahr 2014 (die die Steuerberaterin noch erstellt) auch nachvollziehen möchte, muss ich WISO Steuerbuch 2015 kaufen. Ansonsten muss ich das Steuersparbuch ja erst nächstes Jahr kaufen, weil die erste Steuererklärung von "mir" ja erst die für 2015 ist. Sehe ich das richtig? (Wobei ich für mich persönlich tax 2015 gekauft habe, das kann ich ja eigentlich für die "Nachstellung" von 2014 auch nutzen.)


    richtig, wobei ich nicht weiß, ob du mit tax 2015 auch betriebliche Einkünfte erklären kannst (kenne ich nicht, ich weiß nur, dass die "kleineren" Geschwister des Steuersparbuchs nicht alle Funktionen haben.


    So, ich hoffe, du kannst den einen oder anderen Hinweis nutzen. Bei Unklarheiten einfach nachfragen - ich bin allerdings ab Sonntag nur noch sporadisch im Internet, da im Ausland (und WLAN nicht überall verfügbar, Roaming aber für Internet zu teuer ist).
    Viel Spaß beim Üben
    nesciens