Wie Hardware für privaten, aber geschäftlich genutzten Server buchen

  • Hallo ins Forum,


    ich bin Kleinunternehmer nach §19 und nicht umsatzsteuerpflichtig. Ich habe zu Hause einen Server, den ich sowohl privat (70%) als auch geschäftlich (30%) nutze. Dieser Server wurde mir geschenkt, ich hatte also keine privaten und auch keine geschäftlichen Ausgababen und keine Belege.


    Nun habe ich den Server um einen RAID-Controller (Zusatz-Hardware für 120,00 Euro) erweitert. Die Rechung läuft über das Kleingewerbe.


    1) Wie buche ich diese?
    2) Sollte ich den Server ins "Betriebsvermögen" übernehmen?
    3) Wenn ja wie buche ich das ohne Belege - und mit welchen Wert würde ich den Server ansetzen?
    4) Wie muss ich dann die (deutlich höhere) private Nutzung behandeln?


    oder


    5) wäre es einfacher die geschäftliche des privaten Servers zu verrechnen?
    6) nur wie? Als Privatperson kann ich dem Kleingewerbe ja keine Rechnung stellen


    Ich bin da etwas überfordert und freue mich auf Eure Hilfe.


    Vielen Dank und beste Grüße
    Stebisch

  • 1) Wie buche ich diese?


    hallo,
    am besten gar nicht.
    Der Controller wäre zwar ein GWG ist jedoch nicht eigenständig nutzbar.
    Der Server (Computer-Hardware?) dessen Einlagewert selbst ermittelt werden müsste, (Einlagewert = Anschaffungskosten abzüglich zeitanteiliger Abschreibung) könnte zwar als Wirtschaftsgut aus dem privaten Vermögensbereich gewertet werden, (dann ist der Controller Zubehör) sich jedoch bei einer Nutzungsdauer von unter 5 Jahren (Computer 3 Jahre AfA) als Nachteil erweisen, weil bei "Pool-Wirtschaftsgüter" die AfA-Dauer 5Jahre beträgt. Also Computer-Hardwareserver geschätzter Einlagewert 250,-- AfA 5 Jahre = incl. Controller 370,-- = 74,-- AfA p.a. :| (Eigennutzung noch nicht berücksichtigt)
    Auch eine "Sofortabschreibung" (bis 150,--) ist nicht immer von Vorteil. So geht diese z.B. bei niedrigem Gewinn und null Steuerlast ins Leere.


    in diesem Sinne,

    2 Mal editiert, zuletzt von maxi_floor ()

  • Hallo und vielen Dank für deine Anwort.


    Eine Frage stellt sich daraus aber für mich:


    Ich habe eine Rechnung und entsrpechenden Geldabgung auf dem Geschäftskonto. Muss das nicht verbucht werden?


    Ich könnte den Controller ggf. auch als Privatentnahme buchen.. geht das in Form von "Hardware" oder sind Entnahmen immer geldlich?
    Anderfalls könne ich ihn auch wirklich "Sofortabschreiben", nur das Konto "SofortAfA GWG" (4855) passt hier ja nicht wirklich, da es ja kein GWG ist.


    Besten Dank und Gruß
    Stebisch

  • "Sofortabschreiben", nur das Konto "SofortAfA GWG" (4855) passt hier ja nicht wirklich, da es ja kein GWG ist.


    Du schreibst "um einen RAID-Controller (Zusatz-Hardware für 120,00 Euro)erweitert"
    Bis 150,-- sind das GWG und sofort abschreibbar. bei 150,01 nicht mehr.
    Aber der Controller alleine ist kein eigenständiges, für sich nutzbares Wirtschaftsgut. Hardware, dass er als Erweiterung gelten würde, hast du nicht. Also kein "absetzbares" Betriebsinventar.
    Am einfachsten wäre eine Stornobuchung
    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von maxi_floor ()

  • Danke nochmals für deine rasche Antwort,


    ich habe bisher in der EÜR noch gar nichts gebucht. Ich habe lediglich die Rechnung und den Zahlungsabgang vom Konto vor mir liegen und weiß nicht so recht wie ich das nun bearbeiten soll.
    Wie du richtig schreibst, als GWG kann ich es nicht buchen, da es nicht selbständig funktioniert. Als Serverweiterung kann ich es ebenfalls nicht verbuchen, da der Server kein Betriebseigentum ist.


    Sorry, ich bin damit etwas überfordert. Muss für einen Stornobuchung nicht auch eine vorherige Buchung erfolgt sein?


    Vielen Dank und beste Grüße
    Stebisch

  • ich habe bisher in der EÜR noch gar nichts gebucht

    Das ist doch gut.
    Folglich entfällt Stornobuchung und Du buchst einfach Privatentnahme (Kto. je nach Kto-Plan (soll)-an-Bank (haben)
    Rechnung hebst Du Dir Privat auf falls das Dings mal defekt geht.

  • Hallo Stebisch,


    ich will versuchen, hier noch etwas mehr Klarheit zu schaffen.


    ich bin Kleinunternehmer nach §19 und nicht umsatzsteuerpflichtig. Ich habe zu Hause einen Server, den ich sowohl privat (70%) als auch geschäftlich (30%) nutze.


    Bei 30% Privatnutzung kannst du den Server als "gewillkürtes Betriebsvermögen" behandeln, müsstest dann aber private Nutzung versteuern. Umsatzsteuer käme ja nicht hinzu, da Kleinunternehmer.
    Vorgehen: da keine Anschaffungskosten, Privateinlage zu den (geschätzten) Kosten zum Einlagezeitpunkt (hier am besten Gründung des Unternehmens oder Anschaffungsdatum des Server). Als Beleg zum Beispiel Angebote von Händlern, auch Internet, mit ablegen. Dann die Abschreibung bis zum Einlagezeitpunkt rechnen - so hast du dann den Wert der Einlage. Nachteil: 70% der jährlichen Aufwendungen müssen dann als Privatentnahme von Leistungen über Umsatz gebucht werden (ähnlich wie Kfz-Nutzung, Buchungsbeispiele im Handbuch).
    Du kannst es aber auch bei Privatvermögen belassen, nur sind dann die Aufwendungen für den Server komplett private Aufwendungen und entsprechend als nicht betriebsnotwendig zu behandeln.
    Du musst rechnen, was für dich günstiger ist.
    Wie der Server dann einzubuchen ist, hängt vom Einlagewert ab, dabei gelten folgende Regeln:
    1) bis 150 Euro sofort abziehbarer Aufwand
    2) dann gibt es ein Wahlrecht: entweder
    a) bis 410 Euro Einzelaktivierung auf GWG (0481) und volle Abschreibung im Jahr der Anschaffung oder
    b) bis 1.000 Euro Sammelaktivierung auf Pool des Jahres (0485), aber Abschreibungen auf fünf Jahre verteilt. Es sind alle Wirtschaftsgüter eines Jahres gleich zu behandeln, d.h. entweder alle einzeln auf Konto 0481 mit Sofortabschreibung oder alle Wirtschaftsgüter in den Jahrespool, wobei für jedes Jahr ein neuer Pool gebildet wird, das Wahlrecht aber auch jedes Jahr neu ausgeübt werden kann.
    3) ab 410,01 Euro bzw. 1.000,01 Euro ist jedes Wirtschaftsgut einzeln zu aktivieren und abzuschreiben.


    Nun habe ich den Server um einen RAID-Controller (Zusatz-Hardware für 120,00 Euro) erweitert. Die Rechung läuft über das Kleingewerbe.


    Es handelt sich hier um ein nicht einzeln nutzbares Wirtschaftsgut, ist also immer zusammen mit dem Server zu betrachten. Je nachdem, ob du den Server weiterhin privat behalten willst oder ihn in das Betriebsvermögen einlegst, teilt die Erweiterung das Schicksal der Hauptanlage, also des Servers. Privat heisst Privat, Betriebsvermögen heisst Zugang zu einem schon vorhandenen Wirtschaftsgut.
    Ob die Rechnung nun auf das Kleingewerbe oder auf dich privat lautet, ist - da Kleinunternehmen - nicht wesentlich. Bei Privat hast du eine Privatentnahme (Buchung Privatentnahme an Bank/Kasse), bei BV Konto xxx (je nach Anschaffungskosten des Server) an Bank/Kasse.


    Dieser Server wurde mir geschenkt, ich hatte also keine privaten und auch keine geschäftlichen Ausgababen und keine Belege.


    Hat bei Einlage in das Privatvermögen nur die Folge, dass du den Wert des Servers noch belegen musst, ansonsten siehe oben. Wenn du ihn weiterhin privat behalten willst, keine Auswirkungen.


    Bevor du buchst, musst du also entscheiden, was du mit dem Server machst.

  • Bei 30% Privatnutzung kannst du den Server als "gewillkürtes Betriebsvermögen" behandeln, müsstest dann aber private Nutzung versteuern. Umsatzsteuer käme ja nicht hinzu, da Kleinunternehmer.


    babuschka meint hier wohl betriebliche Nutzung, sonst macht die Aussage keinen Sinn und würde auch mit der Ausgangslage nicht übereinstimmen ...