Geschäftliche genutzter Privat-PKW als Freiberufler

  • Hallo alle miteinander


    ich bin jetzt schon seit Stunden am Suchen und Googeln und weiß keinen Rat mehr.


    Ich benutzte das WISO Steuersparbuch 2015.
    Ich selber bin Beamter und habe somit meine Einkommenssteuererklärung zu machen. Meine Ehefrau ist Selbständig als Freiberufler. Für die Umsatzsteuer exisitert eine eigene Steuernummer.
    Die USt. hab ich problemlos hinbekommen. Letztendlich ist die eine annähernde Nullsummenrechnung durch die Vorauszahlungen.


    Allerdings bekomme ich die dienstliche Nutzung des privat PKW nicht hin. Muss dies in die EÜR oder in die Einkommensteuererklärung? Und wo?


    In der USt. hab ich alle einnahmen von Steuerpflichtigen Leistungen netto eingetragen. Dazu rechnet das Programm dann direkt die fällige Umsatzsteuer aus. Soweit ist mir das auch völlig klar.
    Übernehme ich jetzt den netto Betrag in die EÜR unter Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen und gebe die Vorauszahlungen drei Reihen tiefer unter "vom Finanzamt erstattete und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer" ein kommt unten auch wieder ganz brav die Brutto Summe heraus.
    Die Nutzung des privaten PKW hab ich jetzt (km x 0,30) als "Übernachtungs udn Reisenebenkosten des Steuerpflichten eingetragen. Daraus resultiert dann ein Korregierter Gewinn.. Allerdings ist dieser dann in Brutto ausgewiesen. Muss ich hiervon nun die 19% zurückrechnen um eine Summer für die Einkommenssteuer zu haben oder wie funktioniert das?



    Ich hoffe ich hab mich in Irgendeinerweise Verständlich geäußert und man kann mir hier ein bisschen weiter helfen.


    Herzlichen Dank soweit schon mal.

  • Hallo Proteus,


    Allerdings bekomme ich die dienstliche Nutzung des privat PKW nicht hin. Muss dies in die EÜR oder in die Einkommensteuererklärung? Und wo?


    Natürlich in die EÜR - es sind doch betriebliche Aufwendungen!


    Die Nutzung des privaten PKW hab ich jetzt (km x 0,30) als "Übernachtungs udn Reisenebenkosten des Steuerpflichten eingetragen. Daraus resultiert dann ein Korregierter Gewinn.. Allerdings ist dieser dann in Brutto ausgewiesen. Muss ich hiervon nun die 19% zurückrechnen um eine Summer für die Einkommenssteuer zu haben oder wie funktioniert das?


    Was haben denn PKW-Kosten mit Übernachtungen zu tun? Für betrieblich genutzte Kosten privater Kfz gibt es doch das Konto 4590 (SKR 03)/6590 (SKR 04). Allerdings kannst du hier keine Umsatzsteuer/Vorsteuer ansetzen, da ihr privat nicht zum Ausweis von Umsatzsteuer berechtigt seid und damit eine Rechnung von Privat an Gewerbe nur ohne Umsatzsteuer geht. Deine Umsatzsteuererklärung ist in diesem Punkt also falsch - die Vorsteuer darf nicht gezogen werden.
    Damit ergibt sich auch die Folgerung für die EÜR: die 0,30 €/km sind brutto = netto und als solche als Aufwand in der EÜR zu zeigen. Geldkonto ist in diesem Fall 1890/2180.


    nesciens