Studium auswärts

  • Unser Sohn studiert ab Oktober 2002 in Freiburg/Breisgau. Bis zum Studienbeginn wohnte er bei uns (Eltern) in Schleswig-Holstein. Zwecks Wohnungssuche und Umzug nach Freiburg fielen erhebliche, einmalige Kosten an. Ferner laufen jetzt kontinuierliche Kosten sowohl die Wohnungmiete als auch für den den größten Teil des Unterhalts auf. Eigener Verdienst unseres Sohnes ist z.Zt. nicht vorhanden.
    Wer ist einer vergleichbaren Situation und kann mir Tipps geben, welche Kosten, in welcher Höhe ich steuertechnisch absetzen kann. Für Infos wäre ich dankbar.


    Uwe Mehl

  • Ich bin zwar nicht in einer vergleichbaren Situation, trotzdem hier einige Tipps.
    Für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung, für die Sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten, haben Sie Anspruch auf einen Ausbildungsfreibetrag für Sonderbedarf, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und außerhalb des elterlichen Haushalts untergebracht ist.
    Ab 2002 beträgt dieser Ausbildungsfreibetrag für Kinder über 18 Jahre bei auswärtiger Unterbringung 924 EUR.
    Es gilt hier das Monatsprinzip: Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, vermindert sich der Ausbildungsfreibetrag um ein Zwölftel.
    Bedingung für den Ausbildungsfreibetrag ist auch, dass Ihnen für die Berufsausbildung des Kindes Aufwendungen entstehen. Es kommt aber nicht darauf an, wie hoch diese Aufwendungen sind und ob Sie tatsächlich in jedem Monat Ausgaben haben. Als Aufwendungen für die Berufsausbildung gelten immer Unterhaltsleistungen.
    Mit dem Ausbildungsfreibetrag sind alle Aufwendungen für die Berufsausbildung abgegolten, auch wenn einmal außerordentliche Aufwendungen entstehen.
    Auf den Ausbildungsfreibetrag werden angerechnet: Einkünfte und Bezüge Ihres Sohnes, soweit sie höher sind als 1.848 EUR im Jahr und Ausbildungshilfen aus öffentlichen Mittel, die als Zuschuss gezahlt werden, z.B. BAföG-Zuschuss. Der nichtrückzahlbare Zuschussanteil wird in voller Höhe - abzüglich einer Kostenpauschale von 180 EUR - angerechnet.
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