In der Anlage V besteht die Möglichkeit den Überschuss in Zeile 23 auf die Eigentumsverhältnisse Zeile 24 Zurechnung des Betrages aus Zeile 23 entsprechend aufzuteilen. Wo muss ich die Eigentumsverhältnisse eingeben um eine Aufteilung zu erreichen?
Im Voraus besten Dank.
Einkommensteuererklärung Anlage V zwei Eigentümer getrennte Veranlagung
- wolfgang.obst
- Unerledigt
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Hallo wolfgang.obst.
Innerhalb der Immobilie, im Kasten "Allgemeine Angaben", in welchem u.A. die Adresse steht, kann der Eigentümer ausgewählt werden. Dieser beeinflusst in welcher Spalte der Überschuss steht. -
In der Anlage V besteht die Möglichkeit den Überschuss in Zeile 23 auf die Eigentumsverhältnisse Zeile 24 Zurechnung des Betrages aus Zeile 23 entsprechend aufzuteilen. Wo muss ich die Eigentumsverhältnisse eingeben um eine Aufteilung zu erreichen?
Im Voraus besten Dank.
Handelt es sich bei den Eigentümern um Eheleute, die eine gemeinsame Erklärung abgeben oder um Fremde? Im letzten Fall wäre eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung abzugeben. -
Erst einmal Danke für die Antworten. Leider finde ich innerhalb der Immobilie unter "Allgemeine Angaben" keinen Eintrag über die Eigentümer. Dies hat sich aber in der Zwischenzeit erledigt, da das FA von uns in Scheidung lebenden Eheleuten eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung fordert. Wo gebe ich das Ergebnis dieses Bescheides innerhalb der Immobilie ein oder an anderer Stelle?
Im Voraus besten Dank.
Viele Grüße
Wolfgang Obst -
Bei den ESt-Erklärungen dann jeweils als Beteiligungseinkünfte Vermietung und Verpachtung zu/in Zeile 25ff der Anlage V.