Gilt Freigrenze bei Verlustrücktrag?

  • Ich habe aufgrund verschiedener Empfehlungen den Verlustrücktrag meiner Spekulationsverluste aus dem Jahr 2001 so begrenzt, dass ich meine Spekulationsgewinne im Jahr 2000 gerade unter die Freigrenze von 1000 DM absenke.
    Nun habe ich vom Finanzamt erfahren, dass diese Freigrenze bei Verlustrücktrag nicht mehr berücksichtigt wird, dass also die verbleibenden 999 DM voll besteuert werden. Im Internet habe ich gelesen, dass diese Praxis rechtlich zweifelhaft ist und vor Gericht geklärt werden muss.
    Weiss jemand, ob es schon entsprechende Urteile gibt oder entsprechende Verfahren laufen? Wie soll ich mich verhalten?