Für Geschäftsfahrzeuge, die ab dem 31.3.99 angeschafft wurden ist ein Vorsteuerabzug, wenn das Fahrzeug auch privat genutzt wird, ja nur noch zu 50% möglich.
Erhöhen sich die Anschaffungskosten bzw. auch die lfd. Kosten dann um die restlichen 50% und können die erhöhten Beträge dann auch in voller Höhe abgeschrieben werden?
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Sie liegen vollkommen richtig mit Ihrer Annahme. Die Anschaffungskosten sowie die lfd. Kosten erhöhen sich um die nicht absetzbaren 50% Vorsteuern.
<!-- e --><a href="mailto:manfred.hoelzer@t-online.de">manfred.hoelzer@t-online.de</a><!-- e --> -
Ich habe von einem Steuerberater gehört, ab sofort sollte mann Widerspruch gegen die 50 % Vorsteuerregelung einlegen und neue Vorsteuerbescheide erstellen. Durch ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof wäre die deutsche Praxis hinfällig.
Weiß jeman darüber Bescheid? -
Gilt die 50% Vorsteuerregelung auch für geleaste Geschäftsfahrzeuge?
Weiß jemand darüber Bescheid?
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