Müllgebühren bei abweichendem Wirtschaftsjahr

  • Mein Wirtschaftsjahr ist 1. Mai - 30. April. Die Müllgebühren werden neuerdings vom AFW an die Verwaltung geschickt, die sie an EG und Mieter
    verteilen muß. Ich habe im Januar die Rechnung für 6 Monate gezahlt.
    Wie kann ich das einbuchen, da sich die Beträge pro Wohneinheit unterscheiden. Das Konto Müllgebühr hat deshalb den Umlageschlüssel "laut
    Betrag" und wird von mir für jede Einheit für die 6 Monate eingetragen.
    Ich habe aber nur vier Monate noch das alte WJ. Wenn ich den Gültigkeitszeitraum mit 1.1. - 30.6.2015 eingebe errechnet das Programm eine geringere Gesamtsumme für die Mieter, aber die Einzelbeträge werden nicht verändert, oder es kommt eine unsinniger Betrag raus.
    Hat schon jemand Erfahrung damit, wie ich das buchen soll?

  • Hallo Emylie,


    die Nebenkostenperiode ist auch 1.5. bis 30.4. bei den Mietern, so in den Mietverträgen vereinbart? Hier musst du aber beachten, dass in der NK-Abrechnung tatsächlich gezahlte Beträge eingehen müssen, also teilweise andere Beträge, als mit den Eigentümern abgerechnet werden.

  • Hallo babuschka,


    danke für deine Antwort.
    Unser abweichendes Wirtschaftsjahr ist auch für die Mieter gültig. Mir ist klar, dass die Mieter nur für die vier Monate Zahlen müssen, aber das Programm kann das nicht richtig aufteilen, was mir WISO bestätigt hat. Ich muss einen komplizierteren Weg nehmen. Mir wurde empfohlen ein Müllgebühren-Konto für
    EGT und Mieter extra anzulegen und den Umlageschlüssel auf "lt. Betrag„ einzustellen.
    Da steht mir noch einige Arbeit bevor.
    Vielleicht hat doch schon jemand mit diesem Problem gekämpft und kann mir Weitere Tipps geben.
    Liebe Grüße
    Emylie