Kosten des Firmenwagen senken möglich?

  • Guten Tag,


    mein Arbeitgeber bietet mir in meinem neuen Tätigkeitsfeld einen Firmenwagen an (auch zur privaten Nutzung). Ich habe mich bereits im Internet etwas schlau gemacht und die Berechnung nach der 0,003 % Methode gefunden und meinem AG vorgeschlagen. Diese wrd mir leider verweigert.
    Daher habe ich her die Frage ob es für meinen Fall noch andere Möglichkeiten gäbe, den Firmenwagen nicht all zu Teuer über die 1% Regel zu bekommen.
    Bei mir gibt es folgende Situation:


    Ich fahre i.d.R. am Anfang der Woche zur Firma (64 km vom Wohnort entfernt) und dann gehts direkt auf Tour bis zum Ende der Woche (direkt beim Kunden mit Hotelübernachtungen). (komme also 1 - manchmal 2 mal die Woche vom Wohnort zur Firma)
    Nach meine Berechnung wären meine Kosten ja wie folgt: BLP: ca. 30.000 €. Also 300 € für die 1% + 576 € (30000/100*0,03*64) = 876 € geldwerte Vorteil, den ich zusätzlich versteuern muss.


    Das betanken des Wagen läuft über eine Tankkarte des AG.


    Meine Frage ist dennoch, ob man den geldwerten Vorteil verringern kann, oder besser gesagt, wie man von der Steuer genug Geld wiederbekommen kann, damit ich durch den Wagen nicht Arm werde.


    Danke im voraus für die hoffentlch helfenden Antworten.


    Grüße Homi1985

  • Hallo Homi1985,


    dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die 0,003%-Regelung anzuwenden, dies kann er freiwillig machen (ist aber für ihn ein nicht unerheblicher Mehraufwand, da die meisten Lohnprogramme nur die 1%-Regelung anbieten). Du kannst dies aber in deiner Jahressteuererklärung beantragen (durch entsprechenden Eintrag in Zeile 24 der Lohnsteuerbescheinigung im Programm).


    Zum Thema "Arm durch einen Dienstwagen": es ist doch eher so, dass du erhebliche Beträge einsparst gegenüber einem Privat-Pkw. Rechne einmal durch, was dich ein eigenes Fahrzeug im Jahr kostet (einschließlich Finanzierung und Abschreibung)! Dann ist selbst die Versteuerung der 1% billig, denn du "drückst" ja nicht 1% der Anschaffungskosten ab, sondern nur den Steuersatz darauf (also je nach individueller Lage zwischen 30 und 45%)


    nesciens

  • Moin,


    das ist m. W. so nicht ganz richtig. Auch die Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte sind zwingend als geldwerter Vorteil zu behandeln. Allerdings besteht hier in gewissen Rahmen, nämlich bis zum möglichen Werbungskostenabzug beim AN, das Wahlrecht zur Pauschalbesteuerung. Im Gegenzug entfällt dann der Ansatz dieses Betrags in der Einkommensteuererklärung (durch Eintrag in der Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung).


    http://www.haufe.de/finance/fi…sk_PI11525_HI2337043.html


    Gruß
    Maulwurf