Beiträge zur GKV wo korrekt als Sonderausgaben eintragen?

  • Guten Tag,


    nach einigen Jahren bin ich wieder beim Wiso Steuersparbuch gelandet und bin gerade dabei die Masken abzuarbeiten.

    • Nun bin ich beim Thema "Abzugsfähigkeit von Krankenkassenbeiträgen" hängengeblieben. Mein Halbwissen versuche ich wie folgt zusammenzufassen:

      • Es gibt die Möglichkeit den Arbeitnehmeranteil vollständig "von der Steuer abzusetzen"
      • Dabei ist es egal, ob es PKV oder GKV ist?
      • Bei der GKV ist es egal, ob ich Pflichtzahler bin oder freiwillig einzahle? Oder wirkt sich das nur auf die Freiwillig- und Selbstzahler aus?
    • Zurück zur WISO-Software:

      • Unter Tipps und Tricks für die aktuelle Steuererklärung => Sonderausgaben => Übrige Vorsorgeaufwendungen sagt mir WISO:
      • "Der Höchstbetrag für (...) von 1.900€ für die übrigen Versicherungen ist bereits ausgeschöpft. Weitere Versicherungen wirken sich nicht mehr aus, es sei denn, es handelt sich um Beiträge zu einer Basiskranken- oder Pflegepflichtversicherung"

        • Steckt WISO hier von Haus aus die Krankenverischerung mit hinein?
        • Ich hatte mit einer Datenübernahme über Elster die Einkommenssteuer begonnen. WISO hat nun unter "Allgemeine Ausgaben" => Versicherungen und Altersvorsorge" bei "Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge" 3986€ für die "AN-Beiträge zu Krankenversicherungen lt. Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigung" übernommen.

          • Wie kann ich diese als "Sonderausgaben" deklarieren?
          • Müsste ich diese hier löschen und etwaig an anderer Stelle eintragen?
          • Wo innerhalb von WISO trage ich diese ein, damit diese als Sonderausgaben erscheinen und somit voll abzugsfähig wären?

    Vielen Dank
    Lars.M.

  • Steckt WISO hier von Haus aus die Krankenverischerung mit hinein?


    Ja.


    • Wie kann ich diese als "Sonderausgaben" deklarieren?
    • Müsste ich diese hier löschen und etwaig an anderer Stelle eintragen?
    • Wo innerhalb von WISO trage ich diese ein, damit diese als Sonderausgaben erscheinen und somit voll abzugsfähig wären?


    Das entfällt also aufgrund der ersten Antwort ... ;)

  • Nun bin ich beim Thema "Abzugsfähigkeit von Krankenkassenbeiträgen" hängengeblieben. Mein Halbwissen versuche ich wie folgt zusammenzufassen:


    Es gibt die Möglichkeit den Arbeitnehmeranteil vollständig "von der Steuer abzusetzen"
    Dabei ist es egal, ob es PKV oder GKV ist?
    Bei der GKV ist es egal, ob ich Pflichtzahler bin oder freiwillig einzahle? Oder wirkt sich das nur auf die Freiwillig- und Selbstzahler aus?


    Es ist nicht egal, ob GKV oder PKV. Bei der PKV sind nur die Beiträge zur Basisabsicherung abzugsfähig. Alle darüber hinaus gehenden Beiträge werden unter die 1.900 für sonstige Versicherungen subsumiert, daher ist bei PKV in der Regel kein Raum mehr für sonstige Vorsorgen (ausser Renten). Selbst die Arbeitslosenversicherung ist daher dann meistens nicht mehr abgedeckt.


    nesciens

  • Hallo,


    Danke für die Antworten. In den letzten Wochen habe ich das Thema Einkommenssteuererklärung verdrängt. Nun muss ich diese endlich abschließen.
    Aber: ich verstehe es immer noch nicht.

    • Ich habe übrige Vorsorgeaufwendungen von 5467,-€, wovon mir nur 1900,-€ steuermindernd angerechnet werden, korrekt?


      • Zählt WISO die "AN-Beiträge zu Krankenversicherungen lt. Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigung" hier mit hinein?
    • Meine "AN-Beiträge zu Krankenversicherungen lt. Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigung" sind im WISO Sparbuch unter "Allgemeine Ausgaben" => "Versicherungen und Altersvorsorge" erfasst.
    • Abseits dieser "Übrigen Vorsorgeaufwendungen" gibt es doch die Möglichkeit die "selbst gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in vollem Umfang steuerlich geltend" zu machen (vgl. u.a. bosch-bkk.de/de/bkk/mitgliedschaft_und_tarife/mitgliedschaft_und_beitraege/steuertipps/steuertipps.php)


      • wenn ich diese als Sonderausgaben deklariere. Korrekt?


        • Wenn ich also unter "Allgemeine Ausgaben" => "Versicherungen und Altersvorsorge" den Betrag bei "AN-Beiträge zu Krankenversicherungen lt. Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigung" den Wert auf 0,-€ setze.


          • kann ich diesen Betrag nehmen und an der Stelle eintragen, wo die Sonderausgaben stehen, korrekt?


            • Wobei hier die Frage ist, wo das im WISO-Sparbuch wäre?

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  • vielleicht hilft dir dies noch etwas weiter

    <<defekter Link wurde von der Redaktion entfernt>>


    Grob:
    es gibt neben dem Altersvorsorgeaufwand (ebenfalls begrenzt) noch die sonstigen Vorsorgeaufwendungen, die - da du einen steuerfreien AG-Anteil erhälst - auf 1.900 € begrenzt sind. Hierzu gehören alle ansetzbaren sonstigen Versicherungen, also auch KV und PV. Sind die Aufwendungen für die gesetzliche KV und PV oder die Basisbeiträge zur privaten KV und PV höher als diese 1.900, werden diese anerkannt, aber dann keine weiteren Vorsorgeaufwendungen mehr, weil die Grenze von 1.900 € ja schon überschritten wurde.


    Übrigens: die auf der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführten Beträge müssen eins zu eins übernommen werden. Auf Null setzen - wie du möchtest - ist nicht erlaubt! Das Finanzamt würde das wieder überschreiben.


    nesciens