Veränderung der Verteilungsquote in der Feststellungserklärung?

  • Hallo zusammen,


    ich muss auf Grund der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung für unsere Erbengemeinschaft eine Feststellungserklärung erstellen, um die dann daraus resultierenden Ergebnisse in der persönlichen Steuererklärung zu berücksichtigen.


    Folgende Situation: Im Grundbuch steht der Vater mit 50 % und die 2 Kinder mit je 25 %. Vater erhält alle Einnahmen (Miete) und übernimmt auch alle Ausgaben (Kredit, Erhaltungsaufwendungen, Betriebskosten usw.). Die Kinder haben keinerlei finanzielle Verpflichtungen.


    Ist diese Aufteilung im Grundbuch immer zwingend für die Feststellungserklärung oder kann diese Quoten jährlich individuell angepasst werden bspw. im Jahr 2013 Vater 50 % und die Kinder je 25 %....... im Jahr 2014 dann der Vater 100 % und die Kinder dann jeweils 0 %. Gibt es eine gesetzliche Grundlage nach der die Verteilungsquote festgelegt ?


    MfG
    Nico