Hallo,
ich übe eine nebenberufliche Tätigkeit als Einzelunternehmer aus (neben meiner Tätigkeit als Angestellter).
Angenommen ich hätte im Jahr 2015 einen Gewinn von 30000 EUR erwirtschaftet.
Damit läge ich ja über dem Gewerbesteuerfreibetrag von 24500 EUR und müsste Gewerbesteuer zahlen.
Nun habe ich gelesen, dass ich diese auf die Einkommensteuer anrechnen kann um diese zu mindern.
Dazu müsste ich wohl schlichtweg Anlage G ausfüllen.
Oder müsste ich noch mehr tun?
Wie ist das nun genau:
Wenn ich im Jahr 2015 nun Anlage G ausfülle, wird dann sofort/zeitgleich die von WISO berechnete - zu zahlende - Einkommensteuer gemindert?
Ist WISO so schlau?
Und wirkt sich die zu zahlende Gewerbesteuer für das Jahr 2015 sofort auf die zu zahlende Einkommensteuer für das Jahr 2015 aus?
Oder, da die zu zahlende Gewerbesteuer ja erst in 2016 gezahlt werden würde (dann wenn die Steuererklärung für 2015 gemacht wird), wirkt sich die zu zahlende Gewerbesteuer für das Jahr 2015 erst auf die zu zahlende Einkommensteuer für das Jahr 2016 aus?
Danke.