Doppelte Haushaltsführung - bisher versäumt und jetzt ?

  • Hallo Liebes Forum,


    ich komme zu Euch mit einer etwas schwierigen Frage.


    Seit über 10 Jahren habe ich zwei Wohnsitze. "Wohnsitz A" bisher bei meinen Eltern, "Wohnsitz B" bei meiner Arbeitsstätte.
    Abgesetzt habe ich in den Jahren bisher mehrere Familienheimfahrten pro Woche. Da ich nicht der Eigentümer der Wohnung A warn habe ich bisher keine Doppelte Haushaltsführung geltend gemacht. Ich habe daher 2-3- mal pro Woche die größere Strecke geltend gemacht und dies wurde auch akzeptiert.


    Seit dem 01. April habe ich ein Haus gekauft indem ich und auch meine Familie (Eltern, Schwester) bewohnen in "Stadt A". Ich bin Eigentümer und trage alle Kosten.
    Seit dem 01. März habe ich eine andere Wohnung in Stadt B bezogen. Mietwohnung, uach hier trage ich alle Kosten.


    Nun habe ich mir die 2015er WISO Software gekauft und frage mich, ob ich die Doppelte Haushaltsführung schon ab 01. April geltend machen kann.


    Vielen Dank Vorab für die Antworten und sonstige Hilfestellungen.


    Euer Smoki :)

  • Nun habe ich mir die 2015er WISO Software gekauft und frage mich, ob ich die Doppelte Haushaltsführung schon ab 01. April geltend machen kann.


    Lies hier einmal die steuerliche Hilfe im WISO-Steuersparbuch. Du musst dich dann zwischen DHF und vermehrten Familienheimfahrten entscheiden - beides zusammen geht nicht. Entweder DHF und maximal eine Heimfahrt pro Woche oder mehrere Heimfahrten.
    So weit ich dies sehe, müsste dies - sofern die übrigen Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung vorliegen - ab Bezug des Hauses möglich sein. Aber: die Voraussetzungen (alle) sind zunächst zu prüfen. Insbesondere wird das FA natürlich nachfragen, was sich geändert hat - du hast bislang bei den Eltern gewohnt, daher auch das (mögliche) Mietverhältnis mit deinen Eltern erfragen u.ä.

  • Hallo Babuschka,
    vielen Dank für deine schnelle Antwort.


    Mir ist klar dass ich die Heimfahrten ab Nutzung der DHF nur noch 1x/Woche ansetzen darf. Öfter ist es dann auch nicht reell.


    Jetzt habe ich online nachgelesen dass als Grund für die DHF ein Arbeitsplatzwechel oder der Wechsel des Hauptwohnsitzes gleichermaßen tragen.
    Bei mir wäre es dann letzteres.
    So würde ich dann die Erklärung machen.


    DHF ab April (ab Kaufdatum Haus)
    In die Zweitwohnung bin ich schon ab zu Anfang März eingezogen aber da der Hauskauf noch nicht abgeschlossen war setze ich das nicht an.
    Heimfahrten 1x/Woche
    Einrichtungsgegenstände. Viele Quittungen habe ich leider nicht mehr, bzw muss Sie dann nochmals anfragen. Aber ich versuche es einmal.


    VG Euer Smoki


    Sonstige Tipps?

    • Offizieller Beitrag

    Trotz des Hauskaufs sehe ich da nicht so ohne weiteres eine doppelte Haushaltsführung gegeben. Es kommt da ja auch auf die, uns bisher nicht bekannten, weiteren Umstände an den Wohnsitzen/Haushalten an. Da müsste man dann erst einmal sehen, was da die neueste Rechtsprechung dazu sagt.


    Ich an Deiner Stelle würde mich mal an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden.

  • müsste dies - sofern die übrigen Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung vorliegen -


    Trotz des Hauskaufs sehe ich da nicht so ohne weiteres eine doppelte Haushaltsführung gegeben.


    Das hat babuschka ja (indirekt) auch gesagt - die Voraussetzungen für Doppelte Haushaltsführung müssen geprüft werden.