Pflegepflichtversicherung Beiträge wo eintragen?

  • Hallo zusammen,


    ich komme mit dem Steuersparbuch 2015 nicht wirklich klar. Ich würde gerne die Beiträge für die Pflegepflichtversicherung eintragen. Ich weiss blos nicht wo? Oder ist mit Pflegeversicherung die Pflegepflichtversicherung gemeint? Vielen Dank für eure Hilfe im voraus..


    Grüße
    sxx128


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  • Hallo sxx128,


    Pflegepflichtversicherung gehört zur Pflegeversicherung. Pflicht deshalb, weil die Beiträge von Lohn- und Gehaltsempfängern Pflicht sind und man diese nicht vermeiden kann.
    Allerdings: diese Beiträge müssten dann doch auch in der Lohnsteuerbescheinigung stehen und werden daher mit der 1:1-Eingabe bei den Eingaben zur nichtselbständigen Tätigkeit (Anlage N) automatisch übertragen. Da muss nichts mehr gesondert eingegeben werden.


    Gruß nesciens