Zuzahlung zum Firmenwagen

  • Hallo,
    kann ich die Nettozuzahlung zu meinem PKW als Werbungskosten absetzen?


    Wir erhalten einen festen Betrag der von der Firma gestellt wird. Der darüber hinaus anfallende Betrag als Differenz zur Leasingrate wird uns Netto abgezogen. Die Differenz wird bei der Pauschalversteuerung berücksichtigt. Kann ich trotzdem die monatlichen Ausgaben für das Auto als Werbungskosten absetzen?

  • Hallo Holger,
    ich habe auch mal einen Dienstwagen mit ähnlicher Regelung gefahren. Die Fa. hat die Differenz in den Leasingraten zu meiner Wunschausstattung von meinem Nettogehalt abgezogen. Durch ein anderes Forum habe ich damals erfahren, dass diese Praxis unzulässig ist! Die endstehenden Mehrkosten in den Leasingraten sind als Gehaltsabzug, also vom Bruttogehalt vor der Versteuerung, anzusetzen. Durch den Abzug vom Bruttogehalt ist die Belastung natürlich wesentlich geringer. Eine andere Argumentation ist folgende: die Zuzahlung verringert den Geldwertenvorteil. (Was aus dasselbe herauskommt.
    Auf meine Nachfrage hat unsere damalige Personalabteilung dann für ca. 3 Jahre neue Gehaltsabrechnungen erstellt und mir einen erheblichen Teil nachträglich erstattet.


    Gruß, Matthias.