Objektverbrauch nach Trennen

  • Hallo im Forum
    in 2002 hab ich mich getrennt und im gleichen Jahr meine Miteigentumsanteile am Haus an meine Ex übertragen. So wie ich es verstehe habe ich somit keinen Objektverbrauch.
    Kann ich bereits noch in 2002, ein neues Objekt erwerben und aufs Neue Eigenheimzulage beanspruchen?


    Wenn ich das neue Objekt mit einem neuen Parter, der bereits einen teilweisen Objekverbrauch hat, erwerbe;
    habe ich dann hälftigen Anspruch auf die Eigenheimzulage? Also 1278€ (2500DM) ?
    Oder andere Variante: Ich habe ja noch zwei Kinder, die allerdings bei der Ex leben. Zählen die Kinder dann für die neue Eigenheimzulage? Oder müssen die Kinder den Lebenmittelpunkt im Objekt haben?
    Vielen Dank
    wyn